Internationales Steuerrecht
Im Zuge der Internationalisierung treten auch vermehrt grenzüberschreitende steuerliche Fragen auf. Wir beraten Sie bei ertragsteuerlichen Fragen, wie beispielsweise zur Vermeidung von Doppelbesteuerung im In- und Ausland, den steuerlichen Folgen bei Tätigwerden durch eine Betriebsstätte oder Tochtergesellschaft in Deutschland, bei einem Wegzug oder auch bei der Entlastung von Quellensteuern. Auch die Wahl der Rechtsform bei einem Auslandsengagement erfordert eine gewissenhafte Planung, bei der wir unsere Mandanten begleiten. Bei Bedarf arbeiten wir hierbei mit Kollegen in den jeweiligen Ländern aus unserem Netzwerk (IGAL) zusammen.
Im Rahmen von grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen prüfen und beraten wir zu umsatzsteuerlichen Folgen. Wir verfügen über das Knowhow zur Erfüllung steuerlicher Compliance-Pflichten, beispielsweise zur Erstellung der Verrechnungspreisdokumentationen.
Unsere Leistungen im Bereich Internationales Steuerrecht
Unser Team
Wir von Schneider + Partner sind ein starkes Team. Unsere Erfahrungen aus langjähriger Tätigkeit und unser hochspezialisiertes Fachwissen addieren sich zum Erfolg unserer Mandanten. An der Umsetzung Ihrer Ziele arbeiten wir mit Leidenschaft und Kreativität.
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