Zum Hinweisgeberschutzgesetz
Das Hinweisgeberschutzgesetz, auch als "Whistleblower-Gesetz" bekannt, wurde vom Bundestag am 16. Dezember 2022 verabschiedet. Damit sollen die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie vom 23. Oktober 2019 umgesetzt werden. Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Mitarbeitern, sowie Institutionen der öffentlichen Hand, müssen künftig aktiv werden und gesetzeskonforme Maßnahmen treffen.
Ein Whistleblower ist jemand, der Informationen über rechtswidrige oder unethische Aktivitäten in einem Unternehmen an die Öffentlichkeit oder an die Behörden weitergibt. Das Hinweisgeberschutzgesetz soll sicherstellen, dass Whistleblower nicht benachteiligt oder bestraft werden, wenn sie solche Informationen offenlegen.
Für betroffene Unternehmen bedeutet das Hinweisgeberschutzgesetz u.a., dass sie sicherstellen müssen, dass Mitarbeiter, die Informationen über rechtswidrige oder unethische Aktivitäten offenlegen, geschützt werden. Unternehmen sollten daher eine "Whistleblower-Hotline" einrichten, über die Mitarbeiter solche Informationen melden können, ohne Angst haben zu müssen, benachteiligt oder bestraft zu werden. Unter gewissen Voraussetzungen können sich Unternehmen auch einer externen Stelle dazu anschließen.
Unternehmen sollen künftig sicherstellen, dass interne Richtlinien und Verfahren existieren, um mit Hinweisen von Whistleblowern umzugehen und sicherzustellen, dass solche Hinweise ernst genommen und sachgerecht untersucht werden. Dazu gehört, dass Unternehmen ihre Mitarbeiter über das Hinweisgeberschutzgesetz und über die Möglichkeiten informieren, rechtswidrige oder unethische Aktivitäten zu melden.
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