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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die VenusFx, London, Vereinigtes Königreich, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die Inhalte auf der Website venusfx.co sowie Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die VenusFX Finanzdienstleistungen in Deutschland erbringt. Der Internetauftritt enthält kein Impressum und keine Angaben zum vollständigen Unternehmensnamen, zur Rechtsform und zum Sitz der Gesellschaft.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Gesetz zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (WpIG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin hat Informationen zusammengestellt, die helfen können, unseriöse Anbieter von Geldanlagen zu erkennen.

 

Zusatzinformationen:

 

In­ter­net-Han­dels­platt­for­men: Ba­Fin warnt vor nicht li­zen­zier­ten An­bie­tern
Auf­sicht und Po­li­zei war­nen vor be­trü­ge­ri­schen in­ter­na­tio­na­len On­line-Han­dels­platt­for­men

 

Quelle: Bafin 25.01.2023

 

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