Teilverkauf: Gemeinsame Aufklärungsarbeit mit der Verbraucherzentrale Sachsen
Was wird aus meinem Haus im Alter? Die Finanzaufsicht BaFin und die Verbraucherzentrale Sachsen haben hierzu bei einer gemeinsamen Info-Veranstaltung im Vogtlandkreis aufgeklärt.
Flexible Auszahlung, lebenslanges Wohnrecht und volle Entscheidungsfreiheit. Der Teilverkauf des eigenen Hauses könne die finanzielle Existenz sichern oder aber auch helfen, große Träume zu verwirklichen. Die Werbeversprechen der Anbieter klingen verlockend. Allerdings sollten Verbraucherinnen und Verbraucher vorsichtig sein: Beim Teilverkauf lauern zahlreiche Tücken, geben BaFin und Verbraucherschützer zu Bedenken.
An der Infoveranstaltung in der Verbraucherzentrale Auerbach nahmen zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer teil. Die Präsenz von Auerbachs Oberbürgermeister Jens Scharff und Medienvertreterinnen und –vertretern unterstrich die Relevanz der Veranstaltung für den lokalen Verbraucherschutz .
Von Seiten der BaFin waren Christian Bock, Ursula Weigold und Ulf Linke von der Abteilung für Verbraucherschutz in den Vogtlandkreis gereist. Sie freuten sich, ihr Wissen in Gesprächsrunden und Beratungsgesprächen zu teilen: „Wir unterstützen die Verbraucherzentrale an dieser Stelle sehr gerne, denn ein Immobilien-Teilverkauf ist für Haus- oder Wohnungseigentümer selten die beste Lösung“, sagte Christian Bock, Abteilungsleiter bei der BaFin. Die Zusammenarbeit beider Institutionen bewertete auch Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen, als sehr positiv: „Auf diese Weise setzen wir uns gemeinsam direkt vor Ort für den umfassenden Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in allen finanziellen Fragen ein. Das ist für alle Beteiligten ein Gewinn.“
Zum Thema Teilverkauf hat die BaFin auf ihrer Website bereits umfassende Informationen mit einer Checkliste und Beispielrechnungen bereitgestellt. Spannende Einblicke zum Thema „Teilverkauf“ gibt es zudem auch im BaFin-Verbraucherschutz-Podcast in der Folge „Immobilien-Teilverkauf: selten die beste Lösung“.
Quelle: BaFin vom 13.07.2023
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