Stifel Europe Bank AG: BaFin setzt Bußgelder fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Stifel Europe Bank AG sieben Bußgelder in Höhe von insgesamt 67.500 Euro festgesetzt. Grund für die Bußgelder waren mehrere Verstöße gegen das Kreditwesengesetz (KWG).
Das Institut mit Geschäftssitz in Frankfurt am Main hatte eine Anzeige über Finanzinformationen zum 30. Juni 2021 bis heute nicht eingereicht. Eine solche Anzeige zum 30. Juni 2022 hatte das Institut verspätet eingereicht. Darüber hinaus zeigte die Stifel Europe Bank AG erst am 4. Juli 2023 an, dass sie den Geschäftsplan für ihre Zweigniederlassung in Madrid geändert hatte. Diese Änderung hätte die Bank bereits am 14. März 2023 anzeigen müssen.
Der Bescheid der BaFin ist seit dem 15. Dezember rechtskräftig.
Zum Hintergrund:
Institute müssen verschiedene Finanzinformationen regelmäßig oder ad-hoc bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank einreichen. Grund dieser Anzeigepflicht: Die Aufsichtsbehörden sollen sich jederzeit ein aktuelles und genaues Bild von der Finanzlage eines Instituts machen können.
Wenn Institute den Geschäftsplan einer Zweigniederlassung ändern, müssen sie dies sofort bei der BaFin, der Bundesbank und der zuständigen Behörde in dem Land innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) melden, in dem sich die Zweigniederlassung befindet. Diese Meldepflicht ist in § 24a KWG geregelt. Diese Regelung bestimmt, welche Aufsichtsbehörde zuständig ist, wenn eine Zweigniederlassung eines Instituts in einem anderen Staat des EWR errichtet wird oder grenzüberschreitende Dienstleistungen erbracht werden.
Die Stifel Europe Bank AG hatte damit gegen Normen des KWG verstoßen.
Quelle: BaFin vom 11.01.2024
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