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Silicon Valley Bank: BaFin erkennt Maßnahmen von US-Behörden an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erkennt Maßnahmen an, die US-Behörden in Folge des Ausfalls der Silicon Valley Bank ergriffen haben.

Die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC), die Einlagensicherungsbehörde der USA, hatte im März 2023 zunächst Teile des Geschäfts der in den USA ansässigen Bank auf ein Brückeninstitut übertragen. Im selben Monat hat sie dann Teile des Geschäfts an die First-Citizens Bank & Trust Company in den USA veräußert. Nicht veräußert wurde damals das Geschäft der deutschen Zweigstelle, der einzigen Zweigstelle in der Europäischen Union.

Teile hiervon hat die FDIC nun an Bootstrap Europe III S.C.Sp., Luxemburg, veräußert. Die übrigen Teile wird die FDIC entweder ebenfalls weiter veräußern oder selbst abwickeln.

Die FDIC hatte die BaFin gebeten, die aufgrund des Ausfalls der Silicon Valley Bank ergriffenen Maßnahmen anzuerkennen, damit diese auch in Deutschland voll wirksam sind. Als ausländische Behörde kann die FDIC in Deutschland keine hoheitlichen Anordnungen treffen. Der Bitte der FDIC ist die BaFin nun im Wege der Amtshilfe nachgekommen. Als nationale Abwicklungsbehörde sorgt die BaFin auf diese Weise für Rechtssicherheit.

Hintergrund:

Wenn in einem Staat außerhalb der Europäischen Union eine Bank, die eine Zweigstelle in Deutschland unterhält, ausfällt und von einer Drittstaatsbehörde abgewickelt wird, erkennt die BaFin diese Abwicklung unter bestimmten Voraussetzungen an. Die Abwicklung kann zum Beispiel durch Übertragung auf ein Brückeninstitut oder eine Veräußerung erfolgen. Die Voraussetzungen für eine Anerkennung sind im deutschen Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) geregelt, genauer gesagt: in §§ 169 ff. SAG.

 

 

Zusatzinformationen

 

 

Quelle: BaFin vom 01.08.2023

 

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