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Rundschreiben zur Abwicklung: BaFin konsultiert Neufassung der MaAbwicklungsbewertung

Die BaFin hat den Entwurf einer Novelle der MaAbwicklungsbewertung zur Konsultation gestellt, der Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Bereitstellung von Informationen für Bewertungen im Rahmen der Abwicklung.

Das neu gefasste Rundschreiben richtet sich an alle Unternehmen im Sinne von Artikel 2 der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus und Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes in Deutschland, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Abwicklungsausschusses fallen. Es gilt grundsätzlich nicht für Institute und gruppenangehörige Unternehmen, für die der Abwicklungsplan eine Liquidation im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vorsieht.

Um alle für eine Bewertung des Instituts relevanten internen und externen Standardberichte auf Anfrage der Abwicklungsbehörde innerhalb von 24 Stunden in einem virtuellen Datenraum bereitstellen zu können, werden die Institute dazu aufgefordert, geeignete Systeme und Prozesse vorzuhalten. Das aktualisierte Rundschreiben führt nun zur Abwicklungsbewertung zusätzlich ein konkretes Datenmodell ein. Die darin angeforderten Informationen müssen die Institute innerhalb von 72 Stunden in den Datenraum einstellen.

Darüber hinaus fordert das geänderte Rundschreiben die betroffenen Institute auf, einen strukturierten Frage- und Antwortprozess zu etablieren.

Die erste Fassung des Rundschreibens stammt aus Februar 2021.

Stellungnahmen nimmt die BaFin per Mail an Konsultation-07-23@bafin.de bis zum 5. Juni 2023 entgegen.

 

Zusatzinformationen

 

 

 

Quelle: BaFin vom 24.04.2023

 

 

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