Rege Emissionstätigkeit von gedeckten Schuldverschreibungen nach dem neuen Pfandbriefgesetz: fast € 32 Mrd. in nur eineinhalb Jahren
Der österreichische Pfandbriefmarkt entwickelt sich sehr dynamisch. Seit dem Inkrafttreten des neuen Pfandbriefgesetzes (PfandBG)[1] mit 8. Juli 2022 wurden bis Ende 2023 insgesamt 153 Emissionen mit einem Gesamtvolumen von € 28,88 Mrd. begeben; davon € 6,95 Mrd. im 2. Halbjahr 2022, € 21,93 Mrd. im Gesamtjahr 2023. Und allein im Jänner des heurigen Jahres kamen bereits acht Emissionen mit einem Gesamtvolumen von € 3,08 Mrd. hinzu. Bisher haben 26 Kreditinstitute bei der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA eine Bewilligung für ein Programm zur Emission von gedeckten Schuldverschreibungen unter den Regeln des neuen Pfandbriefgesetzes beantragt. Insgesamt wurden 41 derartige Programme bewilligt, 25 für die Emission von Hypothekarbriefen, 16 für die Emission öffentlicher Pfandbriefe. Damit wurde bereits fast allen Banken, die über eine Konzession gemäß § 1 Z 9 BWG (Wertpapieremissionsgeschäft) verfügen und in der Vergangenheit aktiv emittiert haben, eine Programmbewilligung erteilt.
„Die Emissionstätigkeit für gedeckte Schuldverschreibungen nach dem neuen Pfandbriefgesetz ist erfreulich rege und dynamisch, und zwar sowohl bei Hypothekenpfandbriefen als auch bei öffentlichen Pfandbriefen,“ so der Vorstand der FMA , Helmut Ettl und Eduard Müller: „Wir sind sehr zuversichtlich, dass diese Dynamik das ganze Jahr 2024 anhalten wird.“
Quelle: FMA vom 07.02.2024
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