Reform der extrabudgetären Vergütung | S+P
Der Bundesrat hat am 28.10.2022 das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der GKV gebilligt. Die Regelung zur extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten wird - anders als im Regierungsentwurf geplant - nicht abgeschafft, sondern reformiert.
Hintergrund für das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren, ist vor allem, dass für 2023 mit einem Milliardendefizit für die Kassen gerechnet wird und sich die Versicherten im nächsten Jahr auf höhere Zusatzbeiträge einstellen müssen; gerechnet wird derzeit mit 0,3 Prozentpunkten.
Verlängerung des Preismoratoriums für Medikamente
Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV soll das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel beitragen. Zudem soll sich der Apothekenabschlag für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 2 Euro erhöhen.
Reform der extrabudgetären Vergütung
Die Regelung zur extrabudgetären Vergütung vertragsärztlicher Leistungen bei sogenannten Neupatienten wird - anders als im Regierungsentwurf geplant - nicht abgeschafft, sondern reformiert. Vorgesehen ist ein zielgenaueres Anreizsystem für Vermittlung und schnelle Behandlung von Patienten. Den ursprünglich vorgesehenen Entfall der Vergütung hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf kritisiert.
(Bundesrat / STB Web)
Artikel vom 04.11.2022