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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor Angeboten auf der Website paybackltd-lawyer.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet deren unbekannte Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an.

Die Website ist vollkommen identisch mit derjenigen der paybackltd.com, vor der die BaFin bereits am 24. November 2023 gewarnt hat.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

 

Quelle: BaFin vom 18.01.2024

 

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