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Notfalls mit der Brech­stange: Ein BaFin-Mitar­beiter berichtet

Ein zentrales Anliegen der BaFin ist der Kampf gegen ille­gale Finanz­ge­schäfte. Dazu rückt die BaFin auch zu Durch­su­chungen aus. Die gestalten sich mitunter sehr span­nend.

Nur mit Erlaubnis: Bank-, Finanz­dienst­leis­tungs-, Invest­ment- und Versi­che­rungs­ge­schäfte, Zahlungs­dienste- und E-Geld-Geschäfte darf in Deutsch­land nur betreiben, wer eine schrift­liche Erlaubnis der BaFin hat. Anbieter, die auf diesem Terrain ohne Erlaubnis unter­wegs sind, müssen damit rechnen, dass die BaFin sie verfolgt und zur Rechen­schaft zieht. Um Sach­ver­halte aufzu­klären, kann die BaFin Geschäfts- und Wohn­räume durch­su­chen und Beweis­mittel sicher­stellen. Speziell geschulte Kolle­ginnen und Kollegen der Abtei­lung IF sind in der gesamten Bundes­re­pu­blik bei Durch­su­chungen im Einsatz.

Im Inter­view mit dem BaFin­Journal schil­dert ein BaFin-Mitar­beiter, der anonym bleiben möchte, wie eine solche Durch­su­chung ablaufen kann, wer daran betei­ligt ist und dass manche Durch­su­chungen bis in die Nacht andauern können.

Die BaFin kann bei der Ermitt­lung uner­laubter Geschäfte Geschäfts- und Wohn­räume durch­su­chen. Was ist der Unter­schied zwischen Durch­su­chungen und Prüfungen, die ja auch möglich sind?

Prüfungen können wir als BaFin anordnen. Wir führen sie dann entweder selbst durch oder beauf­tragen die Deut­sche Bundes­bank. Prüfungen ordnen wir norma­ler­weise an, wenn wir davon ausgehen, dass das Unter­nehmen koope­riert.

Vermuten wir, dass das Unter­nehmen nicht koope­riert, ist eine Durch­su­chung das Instru­ment der Wahl. Dafür brau­chen wir einen rich­ter­li­chen Durch­su­chungs­be­schluss und können dann Geschäfts- und Privat­räume durch­su­chen.

Das kennt man aus TV-Krimis: Wir können uns im Zweifel gewaltsam Zutritt zu den Räum­lich­keiten der Verdäch­tigen beschaffen und beispiels­weise verschlos­sene Schränke oder Tresore aufbre­chen lassen. Und wir können den Zugang zu IT-Systemen erzwingen. Auch Personen können wir durch­su­chen. Bei Gefahr im Verzug kann die BaFin eine Durch­su­chung auch ohne rich­ter­li­chen Beschluss durch­führen.

Das heißt: Sie brechen auch schon mal die Türen auf?

Zuge­geben, das ist eher selten. Wir klin­geln erst einmal ganz klas­sisch beim Unter­nehmen oder gehen durch die Eingangstür. Sollte niemand da sein oder öffnen wollen, schauen wir erst einmal nach einem alter­na­tiven Eingang. Oder wir versu­chen, tele­fo­nisch oder über Nach­ba­rinnen und Nach­barn bzw. Haus­meister jemanden zu errei­chen, der uns die Tür öffnen kann. Zum Schluss bleibt noch der gute alte Schlüs­sel­dienst, der die Tür öffnen kann. Werden wir durch die Betrof­fenen am Zugang gehin­dert, indem sie uns die Türen nicht aufschließen oder diese abschließen, kommt es auch vor, dass wir die Türschlüssel in Gewahrsam nehmen. Und falls die Täte­rinnen oder Täter gerade dabei sind, Beweis­mittel zu zerstören, kann auch die Brech­stange zum Einsatz kommen. Wir sind auch schon durch Fenster einge­stiegen. Eines ist jeden­falls klar: Unver­rich­teter Dinge ziehen wir nicht ab.

Was sind das für Personen oder Unter­nehmen, die Sie durch­su­chen?

Wir haben ein ziem­lich breites Spek­trum. Da sind zum Beispiel die, die da eher unbe­ab­sich­tigt rein­schlit­tern. Dass sie Geschäfte betreiben, für die sie eine Erlaubnis bräuchten, ist ihnen nicht richtig klar. Wir schreiben sie an, und sie reagieren nicht. Dann gehen wir davon aus, dass sie sich weigern, uns Auskünfte zu geben. Obwohl sie dazu verpflichtet sind. Deshalb suchen wir sie persön­lich auf. Diese Personen sind in der Regel so beein­druckt, wenn wir vor ihrer Tür stehen, dass sie von da an koope­rieren.

Dann gibt es noch die, die zwar selbst keine uner­laubten Geschäfte betreiben, die aber andere dabei unter­stützen – etwa, indem sie ihnen erlauben, ihre Adresse zu nutzen. Auch sie igno­rieren unsere Anfragen und sind dann meist völlig über­rascht, wenn wir auftau­chen. Viele haben von der BaFin noch nie etwas gehört.

Es gibt aber auch alte Bekannte, die wir mitt­ler­weile seit Jahr­zehnten kennen. Wir müssen sie immer wieder aufsu­chen, weil sie unbe­lehrbar sind. Beim Online-Betrug oder beim uner­laubten Finanz­trans­fer­ge­schäft sind wir dann manchmal schon im Bereich der orga­ni­sierten Banden­kri­mi­na­lität.

Durch­sucht die BaFin dann mit eigenen Mitar­bei­tenden?

Ja, Durch­su­chungen führen wir immer mit eigenem Personal durch. Aller­dings lassen wir uns dabei von der Landes- oder Bundes­po­lizei begleiten – im Inter­esse unserer eigenen Sicher­heit und auch, weil die Polizei bei Bedarf auch körper­liche Gewalt anwenden kann, notfalls auch durch Waffen­ge­brauch. Das dürfen wir nämlich nicht.

Wann greift die Polizei ein?

Zum Beispiel, wenn wir nicht wollen, dass bei einer Durch­su­chung eine Person flieht, bevor wir ihre Iden­tität fest­stellen konnten. Die Polizei kann die Flucht notfalls verhin­dern.

Sie kann auch eingreifen, wenn es bei der Durch­su­chung zu Störungen kommt. Es passiert natür­lich häufiger, dass Betrof­fene mit unserer Anwe­sen­heit nicht einver­standen sind. Dann erläu­tern wir ihnen ausführ­lich, warum wir durch­su­chen und dass wir das dürfen. Wenn das nicht reicht, erklären wir ihnen, dass die Polizei sie für die Dauer der Durch­su­chung auch fest­setzen kann. Das bedeutet: Die Polizei bleibt immer in der Nähe der betrof­fenen Person und hindert sie mit unmit­tel­barem Zwang daran, die Durch­su­chung zu stören. Bis auf ganz wenige Einzel­fälle genügt schon die Andro­hung dieser Maßnahme, und wir können unge­stört weiter­ar­beiten.

 

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Lesen Sie zum Thema auch den aktu­ellen BaFin­Journal-Beitrag „Tatort Internet: Wie die BaFin ille­gale Finanz­ge­schäfte bekämpft“.

 

Mit wie vielen Kolle­ginnen und Kollegen sind Sie vor Ort?

Das hängt in erster Linie von der Größe des Objekts ab, aber auch davon, mit wie vielen Personen im Objekt wir rechnen. In einer kleinen Zwei-Zimmer-Wohnung brau­chen wir natür­lich deut­lich weniger Kolle­ginnen und Kollegen als bei einer großen Büro­etage. Ganz grob kann man aber sagen: mindes­tens zwei BaFin-Mitar­bei­tende, zwei Einsatz­kräfte der Polizei und gege­be­nen­falls Kolle­ginnen und Kollegen der Bundes­bank. Wenn wir größere Einfa­mi­li­en­häuser durch­su­chen, können es auch doppelt so viele sein, und bei sehr großen Objekten rücken wir in deut­lich größerer Zahl an.

Kommt es auch vor, dass Sie mehrere Objekte gleich­zeitig durch­su­chen?

Das gibt es auch – und dann sind schnell 30 bis 40 Personen betei­ligt: von der BaFin, der Bundes­bank und der Polizei, even­tuell auch von Zoll und Steu­er­fahn­dung. Bei den ganz großen Durch­su­chungen, die sich zum Beispiel auf eine Viel­zahl von Objekten erstre­cken, oder wenn wir mit großer Gegen­wehr rechnen, hatten wir sogar Einsatz­hun­dert­schaften des Bundes und der Länder dabei. Einmal waren über 150 Beam­tinnen und Beamte unter unserer Regie im Einsatz. Solche großen Durch­su­chungen sind aber selten – und in der Planung und Abstim­mung extrem aufwändig. Immerhin muss eine solche Durch­su­chung zeit­gleich starten, zum Teil auch über Bundes­land­grenzen hinweg. Und natür­lich muss alles geheim bleiben.

Wie lange dauert eine Durch­su­chung?

Auch das hängt vom Objekt ab. Mit einem kleinen Objekt sind wir auch schon mal in einer Stunde fertig, bei einem großen dauert es natür­lich länger. Da können auch mal zehn bis zwölf Stunden draus werden.

Wenn man eine Durch­su­chung unter­bre­chen muss, ist das ein ziem­lich großer orga­ni­sa­to­ri­scher Aufwand. Wir müssen ja sicher­stellen, dass niemand mehr das Objekt betreten kann. Notfalls können wir Objekte aber auch versie­geln. Denn wenn wir erst einmal raus sind und die betrof­fene Person verschafft sich danach Zutritt, kann man davon ausgehen, dass wir am nächsten Tag nichts Rele­vantes mehr finden. Daher ist es sicherer, einfach so lange weiter­zu­ma­chen, bis die Durch­su­chung abge­schlossen ist.

Und das ist erst der Fall, wenn alles, was wir mitnehmen wollen, beschriftet, in Listen einge­tragen und verpackt ist. Auch das kann ein bis zwei Stunden dauern.

Was genau suchen Sie?

Wir suchen gezielt nach Beweis­mit­teln. Das sind Dinge, die unseren Verdacht unter­mauern – oder ihn entkräften. Eine Durch­su­chung ist also keine Einbahn­straße, und wir haben keine Scheu­klappen auf.

Danach durch­su­chen wir alle Räum­lich­keiten, selbst Küchen und Bäder. In einem Haus zum Beispiel alles vom Keller bis zum Dach­boden, alle Außen­ge­bäude wie Garagen und Garten­häuser, aber auch Fahr­zeuge und Personen.

Beweis­mittel: Was bedeutet das konkret?

Zum Beispiel Vertrags­un­ter­lagen, Kunden­listen oder –akten, Konto­un­ter­lagen, E-Mails usw. Früher waren das dann Berge an Papier. Da konnten auch mal ganz schnell etliche Umzugs­kar­tons zusam­men­kommen. Das hat sich inzwi­schen geän­dert, und wir müssen heute versu­chen, die notwen­digen Infor­ma­tionen auf Servern und Clouds zu sichern.

Finden Sie manchmal auch verbo­tene Gegen­stände jenseits der klas­si­schen Wirt­schafts­kri­mi­na­lität?

Ab und zu schon. Wir haben schon alles Mögliche gefunden: zum Beispiel Waffen und Drogen. Und Kenn­zei­chen verfas­sungs­wid­riger Orga­ni­sa­tionen. Solche Dinge über­geben wir dann direkt den anwe­senden Einsatz­kräften der Polizei, die dann ihrer­seits Ermitt­lungen einleiten.

Wir danken Ihnen für das Inter­view!

 

Quelle: BaFin 08.05.2023

 

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