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(BaFinJournal) Nach dem Europäischen Parlament hat auch der Europäische Rat der MiCA (Markets in Crypto-Assets)-Verordnung zugestimmt. Rupert Schaefer, BaFin-Exekutivdirektor für Strategie, Policy und Steuerung, erläutert die Auswirkungen auf die Kryptomärkte.

Herr Schaefer, ist die Verabschiedung von MiCA in den Augen der BaFin ein Erfolg?

Rupert Schaefer: Eine EU-weit einheitliche Regulierung von Märkten in Kryptowerten ist sehr zu begrüßen. Jüngere Skandalfälle haben offensichtliche Missstände wieder einmal klar aufgezeigt und den Handlungsbedarf in diesem Bereich bestätigt. Kryptowerte können für Anlegerinnen und Anleger aufgrund der Volatilität und teilweise unseriöser Anbieter sehr riskant sein. Die Geldwäscherisiken sind ebenfalls hoch. Die BaFin hat deswegen eine stärkere Regulierung unterstützt und setzt hier einen Aufsichtsschwerpunkt. Damit unterstützen wir auch legitime Finanzinnovation, denn wir sollten differenzieren: auch wenn einzelne Geschäftsmodelle problematisch sind, die Distributed-Ledger-Technologie bietet auch Chancen für Effizienzgewinne im Finanzsektor.

Die Kryptomärkte entwickeln sich rasch weiter – beantwortet MiCA alle Fragen?

MiCA ist ein wichtiger Schritt und im internationalen Vergleich wegweisend. Aber in der Tat gibt es noch regulatorischen Bedarf, um gewisse Lücken zu schließen und das Prinzip „same business, same risks, same rules“ vollständig umzusetzen. Ich denke da vor allem an Geschäftsmodelle wie Lending oder auch Staking, also letztlich das Verleihen von Kryptowerten gegen Entgelt. Diese Aktivitäten sind im traditionellen Bereich klar erfasst. Auch angesichts der jüngsten Ereignisse kann MiCA kein Schlusspunkt sein. Die Evaluation des Regelwerkes ist in der Verordnung ausdrücklich vorgesehen und eine stärkere Risikoorientierung der Kapital- und Liquiditätsanforderungen ist sicherlich ein Thema, über das wir diskutieren sollten. Das betrifft insbesondere Unternehmen, die mehrere Aktivitäten unter einem Dach bündeln. In diesen Fällen sollten sich auch die regulatorischen Anforderungen entsprechend erhöhen. Die im Zukunftsfinanzierungsgesetz vorgesehenen Regeln zum Schutz der Kunden bei Insolvenz eines Kryptoverwahrers sind ein wichtiger nationaler Schritt zur Schaffung von Rechtssicherheit.

Außerhalb der EU sind Kryptogeschäfte teilweise unreguliert. Welche Risiken birgt das für deutsche Anlegerinnen und Anleger?

Die Risiken sind hoch: Selbst der entlegenste Ort ist für Anlegerinnen und Anleger heutzutage online nur einen Mausklick entfernt. Risiken für die Funktionsfähigkeit und Integrität der Märkte stoppen auch nicht an der Grenze. Daher brauchen wir neben weltweit anwendbaren Regulierungsstandards auch eine vergleichbar intensive Aufsicht. Die internationalen Standardsetzer wie das Financial Stabilty Board FSB und der Basler Ausschuss aber auch die Financial Action Task Force arbeiten derzeit mit Hochdruck daran. Die BaFin engagiert sich hier intensiv.

 

Quelle: BaFin vom 17.05.2023

 

 

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