Kryptowertpapierregisterführung: BaFin veröffentlicht Merkblatt
Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr Merkblatt für die Kryptowertpapierregisterführung (03/2023) veröffentlicht. Es richtet sich an alle Marktteilnehmer und enthält Hinweise zur Auslegung und Erlaubnispflicht der Registerführung. Zudem grenzt es sie von anderen Tatbeständen des Kreditwesengesetzes (KWG) ab.
Die Kryptowertpapierregisterführung wurde 2021 durch das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren in das KWG eingefügt.
Quelle: BaFin vom 23.11.2023
PRESSEKONTAKT
Netzwerk Kapitalmarkt Sanierung
BEMK Rechtsanwälte PartGmbB
Artur-Ladebeck-Str. 8
33602 Bielefeld
Website: https://netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de/
E-Mail : info@netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10