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Kryptowertpapierregisterführung: BaFin veröffentlicht Merkblatt

Die Finanzaufsicht BaFin hat ihr Merkblatt für die Kryptowertpapierregisterführung (03/2023) veröffentlicht. Es richtet sich an alle Marktteilnehmer und enthält Hinweise zur Auslegung und Erlaubnispflicht der Registerführung. Zudem grenzt es sie von anderen Tatbeständen des Kreditwesengesetzes (KWG) ab.

Die Kryptowertpapierregisterführung wurde 2021 durch das Gesetz zur Einführung von elektronischen Wertpapieren in das KWG eingefügt.

 

Quelle: BaFin vom 23.11.2023

 

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