Menü open menu close menu

Es ist der Albtraum eines jeden Piloten: In seinem Luftraum bewegen sich Flugzeuge ohne Kennzeichen und ohne Funkverbindung. Sie befolgen keine Flugregeln. Der geordnete Luftverkehr und die Sicherheit der Passagiere sind in Gefahr.

Was für den Luftraum gilt, kann auch auf die Finanzmärkte zutreffen: Manche Krypto-Assets und Decentralized-Finance-Projekte haben durchaus Ähnlichkeit mit nicht identifizierbaren Flugobjekten. Es wäre fahrlässig, sie einfach zu ignorieren. Wir als Finanzaufsicht sitzen im Tower. Wir müssen ihre Eigenschaften kennen, sie verstehen, ihre Route kennen und, wenn nötig, eingreifen. Nur so können wir einen sicheren und geordneten Flugverkehr gewährleisten. Dann können Marktteilnehmer langfristig auch von der Distributed-Ledger-Technology (DLT) profitieren.

Die Insolvenz der Kryptobörse FTX hat gezeigt, wie sich gravierende Defizite im Bordsystem auswirken. FTX war nicht der erste und wird nicht der letzte Kryptoanbieter sein, der abstürzt. Bisher ist das traditionelle Finanzsystem wenig betroffen. Das kann sich aber ändern, wenn immer mehr Finanzakteure auf dem Kryptomarkt aktiv sind und sich dadurch der Luftraum wandelt.

Deshalb brauchen wir klare und passende Regeln für Kryptomärkte. Nur dann schaffen wir Vertrauen in digitale Finanzangebote.

Für mehr Integrität und Anlegerschutz

In den vergangenen Monaten sind wir mit unseren internationalen Regulierungsbemühungen vorangekommen. Die Europäische Union hat mit der MiCA-Verordnung einen wichtigen Schritt getan, der weltweit Beachtung findet. Nun müssen noch technische Standards erarbeitet und erlassen werden, um die Verordnung umzusetzen.

Die Empfehlungen des Financial Stability Board (FSB) zu Krypto-Assets geben eine gemeinsame und global anwendbare Grundlage: Sie sind prinzipienorientiert, konzentrieren sich auf Finanzstabilitätsrisiken und ziehen wichtige Lektionen aus den vergangenen Turbulenzen und Skandalen.

Für mehr Integrität und Anlegerschutz auf den Kryptomärkten setzt sich die Internationale Vereinigung der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO) ein. Sie hat im Mai dieses Jahres entsprechende Empfehlungen in der Policy Recommendations for Crypto and Digital Asset Markets veröffentlicht. Wir unterstützen diese. Nur so entsteht ein fairer und effizienter Markt.

Hinzu kommen die Anstrengungen der Financial Action Task Force, dem wichtigsten internationalen Standardsetzer zur Bekämpfung von Geldwäsche. Der neue internationale Aufsichtsstandard Prudential treatment of cryptoasset exposures des Basler Ausschusses soll für mehr Einheitlichkeit sorgen. Wir haben daran mitgearbeitet und begrüßen diesen ebenfalls.

Die internationalen Regulierungsprinzipien sind somit verabschiedet, der Rahmen ist gesteckt. Nun müssen die gemeinsamen Prinzipien auch weltweit konsistent und konsequent umgesetzt werden. Weiße Flecken im Flugradar darf es nicht geben: Auch auf Nischen-Finanzplätzen sollen die globalen Regeln gelten.

Für uns als BaFin ist klar: Nur wer ein plausibles Geschäftsmodell hat, ausreichend Startkapital und verlässliches Führungspersonal, bekommt von uns eine Erlaubnis. Wir nehmen die aufsichtlichen Standards ernst. Es darf nicht sein, dass Anbieter mit potentiell dubiosen Geschäftsmodellen und laxer Compliance von virtuellen Plätzen aus operieren. Nur dann schaffen wir gleiche Wettbewerbsbedingungen und einen geordneten Luftraum, in dem sich alle Passagierinnen und Passagiere auch bei Langstreckenflügen sicher fühlen.

 

BaFinTech 2023

Für einen offenen Dialog über finanztechnologische Fragen und weitere Aspekte der Digitalisierung hat die BaFin bereits 2016 die BaFinTech ins Leben gerufen.

Deutsche Bundesbank und BaFin richten diese Konferenz 2023 zum zweiten Mal gemeinsam aus.

Zu den Themen dieses Jahres zählen die Krypto-Regulierung MiCAR, Decentralised Finance, die Fortschritte bei der Künstlichen Intelligenz, der digitale Euro und der Digital Operational Resilience Act (DORA). Erwartet werden im WECC in Berlin am 19. und 20. September mehr als 600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem In- und Ausland.

Die BaFin hat in einer Übersicht die Veröffentlichungen zur BaFinTech zusammengestellt.

 

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

 

Quelle: BaFin vom 18.09.2023

 

PRES­SE­KON­TAKT

Netz­werk Kapi­tal­markt Sanie­rung
BEMK Rechts­an­wälte PartGmbB

Artur-Lade­beck-Str. 8
33602 Biele­feld

Website: https://​​​​​​​​​​​​netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de/
E-Mail : info@netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10