Konsultation BaFin konsultiert Änderungen zur Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung und zum Merkblatt zur Sanierungsplanung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf der 1. Änderungsverordnung zur Sanierungsplanmindestanforderungsverordnung (MaSanV) und den Entwurf des geänderten Merkblatts zur Sanierungsplanung zur Konsultation gestellt.
Die 1. Änderungsverordnung zur MaSanV dient insbesondere der Umsetzung der neu gefassten Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) zu Sanierungsplanindikatoren (EBA/GL/2021/11 vom 9. November 2021). Darüber hinaus werden einige Vorgaben für die Sanierungsplanung von weniger bedeutenden Instituten geändert, um den bei diesen Instituten entstehenden Aufwand zu reduzieren. Die geplanten Änderungen der MaSanV machen auch Änderungen des Merkblatts der BaFin zur Sanierungsplanung erforderlich, das zeitgleich öffentlich konsultiert wird.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 3. März 2023 unter Konsultation-01-23@bafin.de entgegen.
Zusatzinformationen
Quelle: BaFin vom 18.01.2023
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