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Konsultation 06/2023 - Novellierung der Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) sowie der Musterbausteine für Kostenklauseln Offener Immobilien-Publikums-Sondervermögen

Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) und Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln Offener Immobilien-Publikums-Sondervermögen

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei stelle ich den Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen) sowie den Entwurf der überarbeiteten Musterbausteine für Kostenklauseln Offener Immobilien-Publikums-Sondervermögen zur öffentlichen Konsultation. Die Entwürfe lösen die Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen), Stand 20.06.2018, sowie die Musterbausteine für Kostenklauseln Offener Immobilien-Publikums-Sondervermögen, Stand 20.06.2018, ab. Mit den Musterbausteinen legt die BaFin ihre Verwaltungspraxis bei der Genehmigung von Kostenregelungen in den Anlagebedingungen offener Publikumsinvestmentvermögen offen. Es handelt sich dabei um Muster, welche den aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch genügen. Eine Novellierung der Musterbausteine wurde erforderlich auf Grund der Anpassung an das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) in der aktuellen Fassung und auf Grund der Darstellung der ESMA Leitlinien zur erfolgsabhängigen Vergütung in OGAW und bestimmten Arten von AIF (ESMA34-39-992) in den Musterbausteinen für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen). Zugleich dient die Novellierung redaktionellen und klarstellenden Änderungen und Korrekturen.

Sie haben Gelegenheit, zu den Entwürfen bis zum Ablauf des 19. Mai 2023 bitte ausschließlich per E-Mail an Konsultation-06-23@bafin.de unter Angabe des Geschäftszeichens „WA 53-Wp 2172-2023/0001“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 06/2023“ Stellung zu nehmen.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Internetseite der BaFin zu veröffentlichen. Daher bitte ich Sie, mir ausdrücklich mitzuteilen, wenn Sie mit einer Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme oder deren Weitergabe an Dritte nicht einverstanden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thorsten Pötzsch

 

Anlagen

 

 

Quelle: BaFin vom 14.03.2023

 

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