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Konsultation 01-2024 - Wertpapieraufsicht (Geschäftszeichen WA 4-QIN 4360/00054#00002)

Merkblatt Mindestzahl Geschäftsleiter nach WpIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

der anliegende Entwurf des Merkblatts zur erforderlichen Mindestanzahl von Geschäftsleitern nach dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) wird zur öffentlichen Konsultation gestellt.

Das Merkblatt legt Kriterien fest, bei deren Vorliegen ein Wertpapierinstitut über mindestens zwei Geschäftsleiter verfügen muss, um die gesetzlichen Anforderungen an die fachliche Eignung und zeitliche Verfügbarkeit der Geschäftsleitung sowie die Organisation eines Wertpapierinstituts gemäß § 20 Abs. 1, Abs. 2 WpIG und § 41 WpIG zu erfüllen.

Das Merkblatt richtet sich an alle Wertpapierinstitute, die eine Erlaubnis nach dem WpIG besitzen sowie an die Unternehmen, die ab dem Datum der Veröffentlichung des Merkblatts einen Erlaubnisantrag oder Erlaubniserweiterungsantrag stellen.

Sie haben die Möglichkeit, der BaFin Ihre Stellungnahme zu dem Entwurf unter Angabe des Geschäftszeichens „WA 4-QIN 4360/00054#00002“ und des Betreffs „Stellungnahme im Rahmen der Konsultation 01-2024 – Merkblatt Mindestzahl Geschäftsleiter nach WpIG" bis zum 18.03.2024 bitte ausschließlich per E-Mail an die Adresse Konsultation-01-24@bafin.de abzugeben.

Die Konsultation erfolgt ausschließlich im schriftlichen Verfahren. Eine mündliche Anhörung findet nicht statt.

Ich beabsichtige, die eingereichten Stellungnahmen auf der Homepage der BaFin im Internet zu veröffentlichen, um die Transparenz meines Verwaltungshandelns zu erhöhen. Daher bitte ich mitzuteilen, ob Sie in die Veröffentlichung Ihrer Stellungnahme, deren Weitergabe an Dritte oder deren Verwertung ausdrücklich einwilligen, insbesondere vor dem Hintergrund der in der Stellungnahme möglicherweise enthaltenen vertraulichen Informationen. Sollte Ihre Stellungnahme vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, von gruppenangehörigen Unternehmen oder sonstigen Dritten enthalten, möchte ich Sie bitten, mir auch den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung dieser Informationen zu übermitteln.

Außerdem bitte ich Sie, Ihre Stellungnahme frei von personenbezogenen Daten abzugeben (zum Beispiel als Anlage zu Ihrem Anschreiben). Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie in die Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer Stellungnahme einwilligen: Sollten Sie in diesem Fall eine Stellungnahme gleichwohl mit personenbezogenen Daten abgeben wollen, möchte ich Sie bitten, zugleich den Nachweis über die erteilte Einwilligung der betroffenen Personen zur Veröffentlichung, Weitergabe oder Verwertung Ihrer in der Stellungnahme enthaltenen personenbezogenen Daten zu übermitteln.

Die eingegangenen Stellungnahmen werde ich konsolidieren und auswerten.

 

Zusatzinformationen

 

Quelle: BaFin vom 17.01.2024

 

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