JCR GmbH: BaFin warnt vor vermeintlich lukrativen Jobangeboten
Die Finanzaufsicht BaFin warnt davor, ein vermeintlich lukratives Jobangebot als „Helfer im Transfer-Management" anzunehmen, das angeblich von der JCR GmbH stammt. Die JCR GmbH hat entsprechende Stellenanzeigen oder E-Mails nicht verfasst. Es handelt sich um einen Identitätsdiebstahl.
Zum Hintergrund:
Die angebotene Tätigkeit besteht darin, über das eigene inländische Bankkonto Zahlungen entgegen zu nehmen und diese an Dritte weiterzuleiten. Diese Gelder stammen vermutlich von Personen, die selbst Opfer von kriminellen Handlungen geworden sind. Mit den Transfers sollen möglicherweise Straftaten verdeckt werden. Hinzu kommt: Der Transfer von Geldern ist erlaubnispflichtig nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Wer ohne eine solche Erlaubnis Gelder transferiert, macht sich möglicherweise strafbar.
Derartige Tätigkeiten wurden bislang häufig als „Treuhandassistent/in“ bezeichnet. Oft werden für solche angeblichen Jobangebote unberechtigterweise Namen von existierenden Unternehmen verwendet.
Die BaFin hat bereits mehrfach davor gewarnt, solche Angebote anzunehmen. Die häufig in Aussicht gestellte „Anmeldung des privaten Kontos bei der BaFin“ und die dabei versendeten „Bestätigungen“ sollen vortäuschen, das Geschäftsmodell sei legal. Die BaFin meldet keine privaten Konten an – weder bei sich noch beim Finanzamt.
Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 KWG.
Quelle: BaFin vom 03.05.2023
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