IT-Aufsicht im Finanzsektor: Was bedeutet DORA in der Praxis?
Am 5. Dezember 2023 findet die erste BaFin-Veranstaltung „IT-Aufsicht im Finanzsektor“ als digitale Konferenz statt.
Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) kommen zahlreiche neue Anforderungen auf den Finanzsektor zu. Was bedeutet dies für das Management der Risiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie, das Vorfallsmeldewesen und den Umgang mit IT-Dienstleistern? Um diese und weitere Fragen dreht sich die digitale BaFin-Konferenz.
Die Veranstaltung richtet sich erstmals nicht an einzelne Aufsichtsbereiche, sondern an IT-Führungskräfte und IT-Expertinnen und -Experten der beaufsichtigten Unternehmen aus dem gesamten Finanzsektor.
Nähere Informationen zum digitalen Veranstaltungsformat, zum Programm und zur Anmeldung veröffentlicht die BaFin voraussichtlich Mitte September an dieser Stelle. Eine Vormerkung ist nicht möglich.
Die Teilnahme ist kostenlos. Obwohl es sich um eine digitale Veranstaltung handelt, kann nur eine begrenzte Zahl an Personen teilnehmen.
Kontakt:Veranstaltungsmanagement
E-Mail: veranstaltungsmanagement@bafin.de
Quelle: BaFin vom 30.06.2023
PRESSEKONTAKT
Netzwerk Kapitalmarkt Sanierung
BEMK Rechtsanwälte PartGmbB
Artur-Ladebeck-Str. 8
33602 Bielefeld
Website: https://netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de/
E-Mail : info@netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10