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Die wichtigsten arbeitgeberrelevanten Informationen zur Impfpflicht und deren praktische Umsetzung zusammengefasst im branchenspezifischen Newsletter.

 

Für Inhaber, Geschäfts­führer, Arbeit­nehmer und sons­tige tätige Personen (Auszu­bil­dende, Leih­ar­beiter, Prak­ti­kanten, ehren­amt­lich Tätige) in medi­zi­ni­schen und pfle­genden Berufen gilt ab dem 15. März 2022 eine Impf­licht gemäß § 20a Infek­ti­ons­schutz­ge­setz (IfSG).

 

Die Schneider + Partner Bera­ter­gruppe hat in einem entspre­chenden bran­chen­spe­zi­fi­schen Mand­an­ten­news­letter die wich­tigsten arbeit­ge­ber­re­le­vanten Infor­ma­tionen rund um die neue Bestim­mung und deren prak­ti­sche Umset­zung zusam­men­ge­fasst. Die Rechts­an­wälte Torsten Sommer und Stefan Kurth stehen Ihnen als Ansprech­partner für Rück­fragen zu diesem Thema gern zur Verfü­gung.

 

mehr Info unter: Newsletter