IK Investment Group GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler
Die Finanzaufsicht BaFin hat mit Bescheid vom 30. November 2023 angeordnet, dass die IK Investment Group GmbH ihr unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft einstellen und abwickeln muss. Das Unternehmen bot „IK-Festzinskonten“ an. Anlegerinnen und Anlegern wurde dabei die Rückzahlung von Geldern mitsamt Zinsen versprochen.
Auf diese Art nahm das Unternehmen über sieben Millionen Euro von Anlegerinnen und Anlegern entgegen. Damit betreibt die IK Investment Group GmbH das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Um Anlegergelder zu sichern, hat die BaFin alle bekannten Inlandskonten des Unternehmens und der einbezogenen Unternehmen gesperrt.
Zudem hat die BaFin einen Abwickler bestellt. An ihn können sich betroffene Anlegerinnen und Anleger wenden:
Rechtsanwalt Dr. Stefan Oppermann
c/o Curator AG Insolvenzverwaltung,
Niederlassung Nürnberg
Nordostpark 7-9
90411 Nürnberg
Tel. 0911/5989020
Der Bescheid der BaFin ist sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
Quelle: FMA vom 15.12.2023
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