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Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website Finoa.ag

Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website finoa.ag. Über die Website bieten sie eine Handelsplattform und die Verwahrung von Kryptowährungen an. Die Betreiber behaupten, eine Erlaubnis der BaFin zu haben. Das ist nicht der Fall.

Es liegt ein Identitätsmissbrauch zu Lasten der Finoa GmbH vor, die eine Erlaubnis der BaFin für das Kryptoverwahrgeschäft hat. Die Finoa GmbH steht in keiner Verbindung mit der Website finoa.ag.

Wer Bankgeschäfte, Finanz- und Wertpapierdienstleistungen in Deutschland anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

In der Folge „Vorsicht, Betrug“ des BaFin-Verbraucherschutzpodcasts erfahren Sie zudem, wie Sie sich vor Betrugsmaschen am Finanzmarkt schützen können.

 

Quelle: BaFin vom 30.08.2023

 

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