Menü open menu close menu

Höchstverlustraten für durch inländische Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen

Feststellung der Einhaltung der Höchstverlustraten für durch inländische Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen für das Jahr 2021 gemäß CRR

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stellt fest, dass für das Jahr 2021 die Höchstverlustraten

  • nach Artikel 125 Absatz 3 und Artikel 199 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für mit Wohnimmobilien besicherte Risikopositionen und

  • nach Artikel 126 Absatz 3 und Artikel 199 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) für mit Gewerbeimmobilien besicherte Risikoposition

eingehalten wurden.

Die für das Jahr 2021 getroffene Einhaltungsfeststellung für mit Wohnimmobilien und Gewerbeimmobilien besicherte Risikopositionen gilt bis zur Auswertung der notwendigen Angaben für das laufende und das folgende Jahr fort.

Andernfalls könnten sachlich nicht gerechtfertigte Diskontinuitäten für die anzuwendenden Risikogewichte und die anrechnungsmindernd zu berücksichtigenden Sicherheiten entstehen.

 

Zusatzinformationen

 

Verlustraten für mit Immobilien besicherte Risikopositionen gemäß Art. 125, 126 u. 199 VO (EU) Nr. 575/2013 (CRR)* (xlsx, 18KB, nicht barrierefrei)

 

Quelle: BaFin vom 22.12.2022 (Geschäftszeichen BA 52-FR 1515-2015/0003 )

 

PRES­SE­KON­TAKT

Netz­werk Kapi­tal­markt Sanie­rung
BEMK Rechts­an­wälte PartGmbB

Artur-Lade­beck-Str. 8
33602 Biele­feld

Website: https://​​​netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de/
E-Mail : info@netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10