Green Agrotrade AG: Anhaltspunkte für fehlenden Verkaufsprospekt
Die Finanzaufsicht BaFin hat Anhaltspunkte dafür, dass die Green Agrotrade AG in Deutschland eigene Vermögensanlagen ohne den erforderlichen Verkaufsprospekt öffentlich anbietet. Konkret geht es um Investitionen in Hanfpflanzen. Laut dessen Internetseite hat das Unternehmen seinen Sitz in Zürich in der Schweiz.
Zum Hintergrund: In Deutschland dürfen Vermögensanlagen grundsätzlich nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.
In einem Prospektbilligungsverfahren prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich und kohärent (widerspruchsfrei) ist. Es gehört jedoch nicht zu ihren Aufgaben, die Prospektangaben auf inhaltliche Richtigkeit zu prüfen, die Seriosität des Emittenten zu beurteilen und das Produkt zu kontrollieren.
Anbieter und Emittenten haften für die pflichtwidrige Nichtveröffentlichung eines Prospekts (§ 21 Vermögensanlagengesetz VermAnlG). Die Prospektverantwortlichen haften für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Verkaufsprospekt getätigten Angaben (§ 20 VermAnlG).
Die BaFin rät Verbraucherinnen und Verbrauchern, Investitionen in Vermögensanlagen immer nur auf der Grundlage der erforderlichen Informationen zu tätigen.
Ob für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren ein gebilligter Prospekt bei der BaFin hinterlegt ist, können Sie in der Datenbank Hinterlegte Prospekte überprüfen.
Die BaFin nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Dies regelt § 4 Absatz 4 Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG). Aufgrund der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht kann sie Dritte nicht über den Verlauf und das Ergebnis eines Verwaltungsverfahrens unterrichten.
Sie können die BaFin aber bei ihrer Arbeit unterstützen. Wenn Sie konkrete Hinweise zu den hier genannten Anbietern haben, beispielsweise Muster der Vertragsunterlagen, E-Mail-Adressen, Ruf- und Faxnummern der Kommunikationspartner oder die Kontoverbindung des Anbieters, dann wenden Sie sich an unsere Hinweisgeberstelle.
Bekanntmachung
Green Agrotrade AG: Anhaltspunkte für ein öffentliches Angebot einer Vermögensanlage in Form einer Investition in CBD-Hanfpflanzen ohne erforderlichen Verkaufsprospekt durch die Green Agrotrade AG.Die BaFin hat Anhaltspunkte, dass Beteiligungen an CBD-Hanfpflanzen der Emittentin durch die Gesellschaft selbst in Deutschland ohne den erforderlichen Prospekt öffentlich angeboten werden.
Die Green Agrotrade AG hat ihren Sitz laut ihrer Internetseite in Zürich, Schweiz.
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund vorliegender Anhaltspunkte eines öffentlichen Angebots ohne einen gebilligten Prospekt basierend auf § 18 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 VermAnlG.
Ausnahmen von der Prospektpflicht sind nicht ersichtlich.
Quelle: BaFin vom 10.10.2023
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