Geldwäscheprävention: BaFin setzt Geldbußen gegen Deutsche Bank AG fest
Die Finanzaufsicht BaFin hat gegen die Deutsche Bank AG Geldbußen in Höhe von insgesamt 170.000 Euro festgesetzt. Der Grund: Die BaFin hatte festgestellt, dass das Institut Geldwäscheverdachtsmeldungen verspätet abgegeben hat.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund
Kreditinstitute sind verpflichtet, eine Meldung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen zu erstatten, wenn sie den Verdacht haben, dass eine Transaktion oder ein sonstiger Geschäftsvorfall mit Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung im Zusammenhang stehen könnte.
Diese Verdachtsmeldungen müssen unverzüglich abgegeben werden. Damit kann die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen, falls erforderlich, zügig weitere Schritte einleiten, wie etwa die Weiterleitung an Strafverfolgungsbehörden.
Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die Deutsche Bank AG mit rechtskräftigem Bescheid vom 21. März 2023 auf Grundlage des § 56 Absatz 1 Nummer 69 des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 25. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I, Seite 2083) fünf Bußgelder in Höhe von insgesamt 170.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Quelle: BaFin vom 19.10.2023
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