FMA-Bericht „Themenschwerpunkte und Trends 2022 in der Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“
2022 hatte die Finanzmarktaufsicht FMA bei mehr als 1.000 Finanzdienstleistern die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Sorgfaltspflichten zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu beaufsichtigen. 770 davon hatte sie einer eingehenden Risikoanalyse, für Zwecke der Geldwäscherei missbraucht zu werden, zu unterziehen. Der größte Teil dieser Finanzdienstleister, rund zwei Drittel (492), waren Banken, ein Sechstel (134) Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Wertpapierfirmen, ein Zehntel Kapitalanlagegesellschaften und Manager Alternativer Investmentfonds (79), der Rest entfiel auf Versicherungsunternehmen, „Dienstleister im Zusammenhang mit virtuellen Währungen“ (VASPs), Zahlungsinstitute, E-Geldinstitute und „Money Remitter“. Wie die aktuelle Risikoanalyse der FMA zeigt, ist das Risiko für Zwecke der Geldwäscherei missbraucht zu werden, unterschiedlich verteilt: So ist das Risiko bei 20% der VASPs als sehr hoch einzustufen, bei Versicherungen trifft das auf 7,4% der Anbieter zu und bei Banken auf 3,3%. Wertpapierdienstleister und Asset Manager (KAG und AIFM) sind hingegen nur einem niedrigen bis mittleren Risiko ausgesetzt. Entsprechend ihres risikobasierten Aufsichtsansatzes hat die FMA daher 2022 165 Ermittlungsverfahren eingeleitet und 49 Vor-Ort-Maßnahmen gesetzt, die letztlich in 117 Verwaltungsstrafverfahren mündeten, sowie vier Maßnahmenverfahren zur Herstellung des gesetzlichen Zustandes. Dies geht aus dem heute veröffentlichten Bericht der FMA „Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung – Themenschwerpunkte und Trends 2022“ hervor.
Aufsichtsschwerpunkte und Null-Toleranz-Politik der FMA zeitigen Erfolge
Die Null-Toleranz-Politik, die die FMA in der Prävention der Geldwäscherei konsequent durchzieht, sowie die aus der Risikoanalyse abgeleiteten Aufsichts- und Prüfschwerpunkte der vergangenen Jahre zeigen Wirkung. So ist etwa ein signifikanter Rückgang bei den besonders risikogeneigten Geschäftsbeziehungen mit Offshore-Zentren und Hoch-Risiko-Staaten sowie im Korrespondenzbankgeschäft festzustellen, und sogenannte Back-to-Back-Geschäfte werden kaum noch getätigt. Überdies nehmen Geschäfte mit gesellschaftsrechtlichen Konstruktionen, die die Verschleierung des wahren wirtschaftlichen Eigentümers begünstigen können – wie etwa Trusts, Stiftungen oder ähnlicher vertraglicher Vereinbarungen – ab. In der laufenden Aufsicht stellt die FMA bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten nach wie vor Schwächen bei der „kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehungen“, der „Überprüfung der Mittelherkunft“, der „regelmäßigen Aktualisierung der Angaben der Kunden“ sowie der ordnungsgemäßen „Überprüfung von Zweck und Art der Geschäftsbeziehung“ fest.
Als besonders herausfordernd stellt sich die Überwachung der „Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen“ (VASPs), die in Österreich seit 2020 vom Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG) erfasst werden, dar – und zwar von der erforderlichen Überprüfung zur Registrierung bis hin zur Überwachung der Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Praxis. Dies spiegelt sich auch in einer signifikanten Zahl an Registrierungsablehnungen, Registrierungsentziehungen und -zurücklegungen wider. Die FMA hat daher 2022 ein eigenes Rundschreiben zu den Anforderungen an VASPs veröffentlicht.
Europäisierung des Kampfes gegen Geldwäscherei
Die nach wie vor größte Herausforderung im Kampf gegen Geldwäscherei, auch in deren Prävention, ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Die europäischen Institutionen arbeiten daher mit Nachdruck an einem robusten gemeinsamen Rahmen im Kampf gegen Geldwäscherei, der aufbauend auf dem gemeinsamen regulatorischen Rahmen nun auch die operative Aufsicht europäisiert. Dies zeigt sich in der Intensivierung der Arbeit der FMA in internationalen Gremien und europäischen Ausschüssen, grenzüberschreitenden Verfahren sowie dem Aufbau europäischer „AML-Colleges“ für grenzüberschreitend tätige Konzerne. „Der Aufbau der europäischen Geldwäsche-Aufsichtsbehörde AMLA (Anti-Money-Laundering-Authority), die einerseits die Tätigkeiten der nationalen Behörden koordinieren und harmonisieren wird, andererseits große grenzüberschreitend tätige Konzerne direkt beaufsichtigen wird, stellt hier einen weiteren großen Schritt vorwärts dar,“ so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Die FMA wird Österreich in dieser EU-Behörde vertreten, und wir bereiten uns bereits intensiv auf die Arbeit in diesem europäischen Netzwerk vor.“
Den gesamten Bericht finden Sie online auf der FMA-Website unter: Prävention von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung – FMA Österreich
Quelle: FMA vom 19.07.2023
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