FINMA beurteilt erneut die Recovery- und Resolution-Pläne der systemrelevanten Institute
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihre jährliche Beurteilung der Recovery- und Resolution-Planung der systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute für das Berichtsjahr 2022. Der Resolution-Bericht bezieht spätere Ereignisse, insbesondere die Fusion von UBS und Credit Suisse, nicht ein.
Die FINMA beurteilt jährlich die Fortschritte der Recovery- und Resolution-Planung (Stabilisierungs-, Notfall- und Abwicklungsplanung) der systemrelevanten Finanzinstitute Credit Suisse, UBS, PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank sowie der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen SIX x-clear und SIX SIS. Sie veröffentlicht ihre Berichterstattung hierzu seit 2020, so auch 2023, wie in der Bankenverordnung vorgesehen. In der Recovery-Planung zeigen die genannten Institute auf, wie sie sich im Krisenfall stabilisieren können. Die Resolution-Planung soll auf Basis der bestehenden gesetzlichen TBTF-Vorgaben zeigen, wie systemrelevante Institute saniert oder liquidiert werden können (siehe Info-Box unten). Die in der Schweiz systemrelevanten Funktionen müssen dabei aufrechterhalten werden.
Die Institute reichten die Notfallplanungs-Dokumente per Jahresmitte 2022 ein. Die Resolvability-Arbeiten der Grossbanken wurden mit Status per Ende 2022 beurteilt. Die Ereignisse rund um die Credit Suisse im ersten Quartal 2023 werden in der Resolution-Berichterstattung daher nicht berücksichtigt. (Hierzu verweist die FINMA auf die separaten Medienmitteilungen und auf das FINMA-Mediengespräch vom 5. April 2023). Diese Ereignisse werden jedoch im Rahmen der Weiterentwicklung der Recovery- und Resolution-Planung der Institute zukünftig berücksichtigt.
Urban Angehrn, Direktor der FINMA: "Die Bestimmungen für systemrelevante Institute sehen neben den erhöhten Kapital- und Liquiditätsanforderungen auch die Krisenvorbereitung vor. Die Ereignisse rund um die Credit Suisse zeigen, wie wichtig konkrete Vorbereitungen für Krisenfälle sind. So hatten die Behörden mit dem Sanierungsplan und mit dem Notfallplan Optionen auf dem Tisch, die es vor zehn Jahren schlicht nicht gab. Gleichzeitig ist klar, dass es aus der Krise um die Credit Suisse wichtige Lehren für die künftige Krisenvorbereitung zu ziehen gilt. Die FINMA wird ihren Beitrag leisten, damit dies geschieht."
Operationelle Fortschritte der Grossbanken verbessern Resolvability
Die Schweizer Grossbanken konnten im Jahr 2022 mit weiteren operationellen Fortschritten ihre globale Resolvability (Abwickelbarkeit) verbessern. Unter Resolvability versteht man die Schaffung der erforderlichen Bedingungen dafür, dass eine systemrelevante Bank im Fall einer Krise geordnet saniert oder via Konkurs aus dem Markt austreten kann. Die Grossbanken haben ihre Planungen und operationellen Fähigkeiten in den Bereichen "Bewertung" und "Restrukturierung" finalisiert, getestet und auch mit ausländischen Behörden abgestimmt. In den Bereichen "Liquidität" und "Durchführung eines Bail-in" erzielten sie weitere Verbesserungen in der Implementierung. Die Anforderungen im Bereich "operationelle Kontinuität" konnten sie im Wesentlichen erfüllen. Die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS wurden weiterhin als umsetzbar beurteilt.
Notfallplan von Raiffeisen erstmals umsetzbar – PostFinance ohne Kapitalisierungszusicherung
Der Notfallplan von Raiffeisen entspricht erstmals den Anforderungen an die unterbruchsfreie Weiterführung der systemrelevanten Funktionen bei drohender Insolvenz. Raiffeisen kann ausreichend Kapital bereitstellen, um im Krisenfall rekapitalisiert und weitergeführt zu werden. Der Notfallplan der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist weiterhin noch nicht umsetzbar, da die ZKB für die Rekapitalisierung im Notfall nicht genügend Kapital reserviert hat. Sie hat jedoch damit begonnen, die entsprechenden Mittel durch die Emission von Bail-in-Instrumenten aufzubauen. Die PostFinance muss nach dem Scheitern der Revisionsvorlage zum Postorganisationsgesetz ihre Strategie zur Rekapitalisierung im Notfall neu ausrichten.
Recovery-Pläne der Finanzmarktinfrastrukturen ohne Vorbehalte genehmigt
Bei den Finanzmarktinfrastrukturen hat die FINMA die Recovery-Pläne der zentralen Gegenpartei SIX x-clear sowie des Zentralverwahrers SIX SIS erstmals ohne Vorbehalte genehmigt.
Liquiditätsverordnung in Kraft
Als Teil der Bestimmungen über systemrelevante Institute sind am 1. Juli 2022 die Änderungen der Liquiditätsverordnung in Kraft getreten, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2024. Damit werden die Liquiditätsanforderungen der systemrelevanten Institute weiterentwickelt.
Was bezweckt die Resolution-Berichterstattung?
Die FINMA legt den Stand der Arbeiten zur Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung (Recovery- und Resolutionplanung) für alle systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute jährlich in ihrer Resolution-Berichterstattung offen. Damit kommt sie ihrer in der Bankenverordnung festgeschriebenen Verpflichtung (vgl. Art. 66) nach und sorgt für Transparenz.
Der Schweizer Gesetzgeber hat im Nachgang zur Finanzkrise von 2007/2008 spezielle Regeln zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation von systemrelevanten Instituten erlassen. Diese verlangen insbesondere neben erhöhten Kapital- und Liquiditätspuffern eine Recovery- und Resolution-Planung. Dafür müssen die Institute auch organisatorische und operationelle Anforderungen, sogenannte "Fähigkeiten", erfüllen. Die FINMA überprüft und beurteilt, inwiefern die Vorbereitungsarbeiten der Institute und die jeweilige Planung den gesetzlichen Anforderungen an die systemrelevanten Institute entsprechen.
Eine Beurteilung der Vorbereitungsarbeiten und der Recovery- und Resolutionpläne als "grün" bedeutet, dass diese den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich entsprechen und als umsetzbare Option erscheinen. Inwiefern und bis zu welchen Grad die Pläne dann im Krisenfall umgesetzt oder andere Optionen gewählt werden, hängt von der konkreten Krise des betroffenen Instituts, von der Konstellation und auch vom jeweiligen Marktumfeld ab.
Bei der Resolution-Berichterstattung handelt es sich um einen Rückblick auf den generellen Stand der Vorbereitungsarbeiten und Planung bis zu einem bestimmten Stichtag.
News
26. April 2023
Medienmitteilung
2023
FINMA beurteilt erneut die Recovery- und Resolution-Pläne der systemrelevanten Institute
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht ihre jährliche Beurteilung der Recovery- und Resolution-Planung der systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute für das Berichtsjahr 2022. Der Resolution-Bericht bezieht spätere Ereignisse, insbesondere die Fusion von UBS und Credit Suisse, nicht ein.
Die FINMA beurteilt jährlich die Fortschritte der Recovery- und Resolution-Planung (Stabilisierungs-, Notfall- und Abwicklungsplanung) der systemrelevanten Finanzinstitute Credit Suisse, UBS, PostFinance, Raiffeisen und Zürcher Kantonalbank sowie der systemisch bedeutsamen Finanzmarktinfrastrukturen SIX x-clear und SIX SIS. Sie veröffentlicht ihre Berichterstattung hierzu seit 2020, so auch 2023, wie in der Bankenverordnung vorgesehen. In der Recovery-Planung zeigen die genannten Institute auf, wie sie sich im Krisenfall stabilisieren können. Die Resolution-Planung soll auf Basis der bestehenden gesetzlichen TBTF-Vorgaben zeigen, wie systemrelevante Institute saniert oder liquidiert werden können (siehe Info-Box unten). Die in der Schweiz systemrelevanten Funktionen müssen dabei aufrechterhalten werden.
Die Institute reichten die Notfallplanungs-Dokumente per Jahresmitte 2022 ein. Die Resolvability-Arbeiten der Grossbanken wurden mit Status per Ende 2022 beurteilt. Die Ereignisse rund um die Credit Suisse im ersten Quartal 2023 werden in der Resolution-Berichterstattung daher nicht berücksichtigt. (Hierzu verweist die FINMA auf die separaten Medienmitteilungen und auf das FINMA-Mediengespräch vom 5. April 2023). Diese Ereignisse werden jedoch im Rahmen der Weiterentwicklung der Recovery- und Resolution-Planung der Institute zukünftig berücksichtigt.
Urban Angehrn, Direktor der FINMA: "Die Bestimmungen für systemrelevante Institute sehen neben den erhöhten Kapital- und Liquiditätsanforderungen auch die Krisenvorbereitung vor. Die Ereignisse rund um die Credit Suisse zeigen, wie wichtig konkrete Vorbereitungen für Krisenfälle sind. So hatten die Behörden mit dem Sanierungsplan und mit dem Notfallplan Optionen auf dem Tisch, die es vor zehn Jahren schlicht nicht gab. Gleichzeitig ist klar, dass es aus der Krise um die Credit Suisse wichtige Lehren für die künftige Krisenvorbereitung zu ziehen gilt. Die FINMA wird ihren Beitrag leisten, damit dies geschieht."
Operationelle Fortschritte der Grossbanken verbessern Resolvability
Die Schweizer Grossbanken konnten im Jahr 2022 mit weiteren operationellen Fortschritten ihre globale Resolvability (Abwickelbarkeit) verbessern. Unter Resolvability versteht man die Schaffung der erforderlichen Bedingungen dafür, dass eine systemrelevante Bank im Fall einer Krise geordnet saniert oder via Konkurs aus dem Markt austreten kann. Die Grossbanken haben ihre Planungen und operationellen Fähigkeiten in den Bereichen "Bewertung" und "Restrukturierung" finalisiert, getestet und auch mit ausländischen Behörden abgestimmt. In den Bereichen "Liquidität" und "Durchführung eines Bail-in" erzielten sie weitere Verbesserungen in der Implementierung. Die Anforderungen im Bereich "operationelle Kontinuität" konnten sie im Wesentlichen erfüllen. Die Schweizer Notfallpläne von Credit Suisse und UBS wurden weiterhin als umsetzbar beurteilt.
Notfallplan von Raiffeisen erstmals umsetzbar – PostFinance ohne Kapitalisierungszusicherung
Der Notfallplan von Raiffeisen entspricht erstmals den Anforderungen an die unterbruchsfreie Weiterführung der systemrelevanten Funktionen bei drohender Insolvenz. Raiffeisen kann ausreichend Kapital bereitstellen, um im Krisenfall rekapitalisiert und weitergeführt zu werden. Der Notfallplan der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist weiterhin noch nicht umsetzbar, da die ZKB für die Rekapitalisierung im Notfall nicht genügend Kapital reserviert hat. Sie hat jedoch damit begonnen, die entsprechenden Mittel durch die Emission von Bail-in-Instrumenten aufzubauen. Die PostFinance muss nach dem Scheitern der Revisionsvorlage zum Postorganisationsgesetz ihre Strategie zur Rekapitalisierung im Notfall neu ausrichten.
Recovery-Pläne der Finanzmarktinfrastrukturen ohne Vorbehalte genehmigt
Bei den Finanzmarktinfrastrukturen hat die FINMA die Recovery-Pläne der zentralen Gegenpartei SIX x-clear sowie des Zentralverwahrers SIX SIS erstmals ohne Vorbehalte genehmigt.
Liquiditätsverordnung in Kraft
Als Teil der Bestimmungen über systemrelevante Institute sind am 1. Juli 2022 die Änderungen der Liquiditätsverordnung in Kraft getreten, mit einer Übergangsfrist bis Anfang 2024. Damit werden die Liquiditätsanforderungen der systemrelevanten Institute weiterentwickelt.
Stand der Arbeiten der Institute per Ende 2022
Was bezweckt die Resolution-Berichterstattung? Die FINMA legt den Stand der Arbeiten zur Stabilisierungs- und Abwicklungsplanung (Recovery- und Resolutionplanung) für alle systemrelevanten Schweizer Finanzinstitute jährlich in ihrer Resolution-Berichterstattung offen. Damit kommt sie ihrer in der Bankenverordnung festgeschriebenen Verpflichtung (vgl. Art. 66) nach und sorgt für Transparenz. Der Schweizer Gesetzgeber hat im Nachgang zur Finanzkrise von 2007/2008 spezielle Regeln zur Stabilisierung, Sanierung oder Liquidation von systemrelevanten Instituten erlassen. Diese verlangen insbesondere neben erhöhten Kapital- und Liquiditätspuffern eine Recovery- und Resolution-Planung. Dafür müssen die Institute auch organisatorische und operationelle Anforderungen, sogenannte "Fähigkeiten", erfüllen. Die FINMA überprüft und beurteilt, inwiefern die Vorbereitungsarbeiten der Institute und die jeweilige Planung den gesetzlichen Anforderungen an die systemrelevanten Institute entsprechen. Eine Beurteilung der Vorbereitungsarbeiten und der Recovery- und Resolutionpläne als "grün" bedeutet, dass diese den gesetzlichen Anforderungen grundsätzlich entsprechen und als umsetzbare Option erscheinen. Inwiefern und bis zu welchen Grad die Pläne dann im Krisenfall umgesetzt oder andere Optionen gewählt werden, hängt von der konkreten Krise des betroffenen Instituts, von der Konstellation und auch vom jeweiligen Marktumfeld ab. Bei der Resolution-Berichterstattung handelt es sich um einen Rückblick auf den generellen Stand der Vorbereitungsarbeiten und Planung bis zu einem bestimmten Stichtag. |
Weiterführende Informationen:
- Zum Stand der Resolution-Planung der global tätigen Schweizer Grossbanken
- Zum Stand der Notfallpläne der inlandorientierten systemrelevanten Banken
- Zum Stand der Recovery- und Resolution-Planung der systemrelevanten Finanzmarktinfrastrukturen
Informationen zu den Regeln für systemrelevante Institute
Die FINMA informiert umfassend über die Regulierung systemrelevanter Institute in der Schweiz, über ihre Rolle als Resolution-Behörde und zu den Verfahren für die Beurteilung der Abwickelbarkeit sowie über den Anleger- und Konsumentenschutz auf dem Schweizer Finanzplatz.
Quelle: FINMA vom 26.04.2023
PRESSEKONTAKT
Netzwerk Kapitalmarkt Sanierung
BEMK Rechtsanwälte PartGmbB
Artur-Ladebeck-Str. 8
33602 Bielefeld
Website: https://netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de/
E-Mail : info@netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10