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Die Krankenhäuser haben von Beginn der Pandemie bis Mitte 2022 Versorgungsaufschläge und Ausgleichszahlungen in Höhe von insgesamt rund 21 Milliarden Euro erhalten. Das berichtet die Bundesregierung.

 

Um die Krankenhäuser weiterhin wirtschaftlich zu unterstützen, sei zudem der vorläufige Pflegeentgeltwert zunächst von 163,09 Euro auf 200 Euro je Tag für die zweite Hälfte des Jahres 2022 und dann nochmals seit dem 1. Januar 2023 auf 230 Euro angehoben worden, schreibt die Regierung.

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz seien weitere finanzielle Unterstützungen beschlossen worden, wenngleich diese einen deutlich geringeren Umfang aufweisen. Für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Alter von über 28 Tagen und unter 16 Jahren werde somatischen Krankenhäusern ein Erlösvolumen auf Grundlage des Jahres 2019 garantiert, teilt die Regierung mit.

Darüber hinaus würden für die Jahre 2023 und 2024 für die pädiatrische Versorgung jeweils zusätzliche Mittel in Höhe von 300 Millionen Euro bereitgestellt. Für geburtshilfliche Abteilungen sei zusätzlich zu den abgerechneten Fallpauschalen eine Unterstützung durch weitere, nicht leistungsabhängige Finanzmittel vorgesehen, in Höhe von 120 Millionen Euro.

Darüber hinaus wurde für zugelassene Krankenhäuser ein ergänzender Hilfsfonds eingerichtet, aus dem die Krankenhäuser weitere Erstattungen aus Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds von bis zu sechs Milliarden Euro erhalten können.

(hib / STB Web)

Artikel vom 18.04.2023