Finanzberichterstattung: Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgeld gegen die GERRY WEBER International AG
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) hat am 16. Oktober 2023 ein Ordnungsgeld in Höhe von 50.000 Euro zulasten der GERRY WEBER International AG festgesetzt.
Der Maßnahme lag ein Verstoß gegen § 325 Handelsgesetzbuch (HGB) zugrunde. Die GERRY WEBER International AG hatte die Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2022 nicht beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch zur Offenlegung eingereicht. Rechtsgrundlage für die Sanktion ist § 335 HGB.
Die Gesellschaft hat gegen die Ordnungsgeldentscheidung Beschwerde eingelegt.
Quelle: BaFin vom 30.11.2023
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