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Die Finanzaufsicht BaFin ermittelt gegen die bislang unbekannten Betreiber der Website euro-check.de. Sie bieten ohne Erlaubnis die Eröffnung von Festgeldkonten bei ausländischen Banken an.

Wer in Deutschland Bankgeschäfte, Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet, benötigt dazu die Erlaubnis der BaFin. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Informationen darüber, ob ein Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

 

Das sollten Sie wissen!


Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern generell, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

 

Quelle: BaFin vom 16.05.2023

 

 

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Die Infor­ma­tion der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 KWG.