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Die Finanzaufsicht BaFin wendet die Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) für Meldungen gemäß der European Market Infrastructure Regulation (EMIR) an. Konkret geht es dabei um die Meldepflicht für Derivate nach Artikel 9 EMIR und die Pflichten von Transaktionsregistern. Sie sind von den nach Artikel 9 EMIR meldepflichtigen Gegenparteien und den Transaktionsregistern ab dem 29. April 2024 anzuwenden. Die ESMA hatte die Leitlinien im Oktober 2023 veröffentlicht.

Mit den Leitlinien werden die EMIR-Meldungen harmonisiert und standardisiert. Damit wird die Grundlage geschaffen, um hochqualitative Daten zu produzieren und Systemrisiken wirksam überwachen zu können. Ein weiterer Vorteil: Die Kosten entlang der gesamten Meldekette werden reduziert. Und zwar für die Gegenparteien, die die Daten melden, die Transaktionsregister, die die Daten auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen, und die Behörden, die die Daten für aufsichtsrechtliche und regulatorische Zwecke verwenden.

In den Leitlinien werden konkret unter anderem die Meldelogik, die Meldungen zu unterschiedlichen Arten von Derivaten und der Datenzugang präzisiert.

Die Leitlinien basieren auf Artikel 16 Absatz 1 der ESMA-Verordnung.

 

Quelle: BaFin vom 24.01.2024

 

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