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Pensionskassen und Pensionsfonds müssen ihre Risiken, Systeme und ihre Organisation alle drei Jahre beurteilen und der Finanzaufsicht BaFin darüber berichten. Bei der eigenen Risikobeurteilung gab es zuletzt Fortschritte. Die BaFin sieht aber immer noch Verbesserungsbedarf, insbesondere bei Nachhaltigkeitsrisiken.

Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) – also Pensionskassen und Pensionsfonds – müssen seit der Umsetzung der EbAV-II-Richtlinie im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) im Jahr 2019 mindestens alle drei Jahre eine eigene Risikobeurteilung (ERB) vornehmen. Darin haben sie beispielsweise operationelle und Nachhaltigkeitsrisiken sowie Risiken für ihre Versorgungsberechtigten zu beurteilen. Sie müssen unter anderem darlegen, wie sie sich dagegen rüsten. Dies regelt § 234d VAG.

Die BaFin hat diese Anforderungen in ihrem Rundschreiben 09/2020 (VA) präzisiert. Demnach müssen Pensionskassen und Pensionsfonds ihre ERB in einen Bericht fassen und diesen der BaFin vorlegen. Das Rundschreiben gibt auch vor, dass die EbAV – abhängig von der Bilanzsumme – erstmals 2021 oder 2022 einen solchen Bericht vorlegen müssen.

Die Auswertung der Berichte von 82 Pensionskassen und Pensionsfonds, die diese bereits 2021 der BaFin vorgelegt hatten, war ernüchternd: Viele hatten das Rundschreiben unterschiedlich interpretiert oder missverstanden. Die BaFin musste etwa 90 Prozent der Unternehmen auffordern, ihre Berichte nachzubessern. Über die häufigsten Probleme – und wie diese gelöst werden sollten – veröffentlichte die Aufsichtsbehörde vor einem Jahr einen Artikel im BaFinJournal.

Nützliches Aufsichtsinstrument

Inzwischen hat die BaFin auch die ERB-Berichte der EbAV ausgewertet, die erstmals im Jahr 2022 vorgelegt werden mussten. Sie hat sich so einen vollständigen Überblick über die Branche verschafft.

Ein Ergebnis: Die Qualität der Berichte ist insgesamt etwas gestiegen. Zwar mussten etwa 80 Prozent der Pensionskassen und Pensionsfonds nachbessern, aber die Mängel waren weniger schwerwiegend als im Vorjahr. Die EbAV, die erst im vergangenen Jahr ihre ersten ERB-Berichte vorlegen mussten, scheinen also die zusätzliche Zeit genutzt und auch die Hinweise der BaFin berücksichtigt zu haben.

Aus Sicht der BaFin ist die ERB grundsätzlich ein nützliches und handhabbares Aufsichtsinstrument. Allerdings sollten die EbAV noch stärker die Hinweise der BaFin beachten und umsetzen.

Zwei Schwächen

Die BaFin sieht bei zwei Themen Verbesserungsbedarf. Dieser betrifft zum einen die Beurteilung des gesamten Finanzierungsbedarfs. Hierbei müssen die Pensionskassen und Pensionsfonds auch prüfen, ob die Anforderungen an die Bedeckung der technischen Passiva auch künftig und auch unter Berücksichtigung von Risiken erfüllt werden (vgl. Randnummer 73 ff. des o. g. Rundschreibens). Dabei sollen die EbAV nicht nur auf die Bedeckung zu Buchwerten, sondern auch zu Zeitwerten eingehen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Angaben zum Schutz durch Trägerunternehmen gemäß § 234d Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 VAG, die bereits im BaFinJournal thematisiert wurden. Bei dessen Beurteilung reicht es nicht aus, auf Größen wie ein Rating des Trägerunternehmens, seinen Umsatz oder die Anzahl seiner Kundinnen und Kunden zurückzugreifen. Der Grund: Diese Angaben sagen für sich betrachtet nicht aus, ob ein Trägerunternehmen einer EbAV die benötigten Mittel bei Bedarf tatsächlich zur Verfügung stellen könnte. Stattdessen sollten die EbAV hier auch auf das Eigenkapital oder den Gewinn ihrer Trägerunternehmen eingehen – zumindest dann, wenn diese Daten öffentlich zugänglich sind.

Werden Nachhaltigkeitsrisiken zu wenig beachtet?

Überraschenderweise stieß die BaFin bei der Beurteilung von Nachhaltigkeitsrisiken (§ 234d Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 VAG) in der aktuellen Auswertung auf mehr Mängel als bei den ERB-Berichten aus dem Jahr zuvor. Die BaFin sieht dies sehr kritisch, weil insbesondere der Klimawandel große Risiken birgt. Deshalb sollten alle EbAV dem Thema Nachhaltigkeit mehr Aufmerksamkeit widmen und es künftig in ihren ERB-Berichten umfassend beleuchten.

Die BaFin wird im Jahr 2023 systematisch analysieren, wie die EbAV in ihren ERB-Berichten mit Nachhaltigkeitsrisiken umgehen. Dies entspricht auch der Strategie, die sie in den „Risiken im Fokus der BaFin 2023" festgelegt hatte. Die Ergebnisse ihrer Analyse könnten dazu führen, dass sie ihre Anforderungen an die ERB und die ERB-Berichte anpasst.

 

Verfasst von

Marius Wenning
BaFin-Referat VA 16

 

Hinweis

Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.

 

Quelle: BaFin 17.07.2023

 

 

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