Clever-Business GmbH: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an
Die Finanzaufsicht BaFin hat angeordnet, dass die in Handewitt ansässige Clever-Business GmbH sowie deren Geschäftsführer ihr Einlagengeschäft einstellen und abwickeln müssen. Sie haben dafür keine Erlaubnis.
Die Clever-Business GmbH bot bis September 2022 die Teilnahme am „CASHCOW 24-7 Win-Win-Konzept“ an. Dabei konnten Anlegerinnen und Anleger Warenpakete erwerben. Das Unternehmen versprach, mindestens den Kaufpreis zurückzuzahlen.
Die Einstellungs- und Abwicklungsanordnungen vom 15. Juni 2023 verpflichten die Clever-Business GmbH und ihren Geschäftsführer, ihre unerlaubt betriebenen Geschäfte sofort einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Anlegerinnen und Anleger zurückzuzahlen.
Die Bescheide der BaFin sind sofort vollziehbar und bestandskräftig.
Quelle: FMA vom 15.12.2023
PRESSEKONTAKT
Netzwerk Kapitalmarkt Sanierung
BEMK Rechtsanwälte PartGmbB
Artur-Ladebeck-Str. 8
33602 Bielefeld
Website: https://netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de/
E-Mail : info@netzwerk-kapitalmarkt-sanierung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10