Menü open menu close menu

CCP: BaFin wendet ESMA-Leitlinien zu Szenarien für Sanierungspläne an

Die Finanzaufsicht BaFin wendet die im März 2023 von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde veröffentlichten Leitlinien zu den Szenarien für Sanierungspläne zentraler Gegenparteien (Central Counterparty – CCP) an.

Zweck dieser Leitlinien ist es, kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken innerhalb des Europäischen Aufsichtssystems zu schaffen. Das Europäische Aufsichtssystem umfasst die drei europäischen und die nationalen Aufsichtsbehörden. Die Leitlinien präzisieren die verschiedenen Szenarien, welche die CCP beim Erstellen und Aktualisieren ihrer Sanierungspläne berücksichtigen müssen. Auch die BaFin muss sie bei der Bewertung dieser Sanierungspläne beachten.

Dabei sind verschiedene Sanierungsplanszenarien aufzustellen. Sie umfassen mögliche erhebliche Stresssituationen, denen eine CCP ausgesetzt sein könnte. So soll getestet werden, ob die im Sanierungsplan enthaltenen Indikatoren angemessen und die Sanierungsmaßnahmen wirksam sind. Indikatoren sind qualitative oder quantitative Merkmale, die auf bestimmte Entwicklungen der Finanzlage der CCP hindeuten.

Hintergrund:

CCP sind Unternehmen, die zwischen Verkäufer und Käufer von Finanzprodukten treten. Auf diese Weise wird das Kontrahentenrisiko, also das Risiko des Ausfalls eines Käufers oder des Verkäufers, für die Vertragsparteien eliminiert und auf die CCP übertragen.

 

Quelle: BaFin vom 15.05.2023

 

PRES­SE­KON­TAKT

Netz­werk Kapi­tal­markt Sanie­rung
BEMK Rechts­an­wälte PartGmbB

Artur-Lade­beck-Str. 8
33602 Biele­feld

Website: https://​​​​​​​netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de/
E-Mail : info@netz­werk-kapi­tal­markt-sanie­rung.de
Telefon: +49 (0) 521 977 940-0
Telefax: +49 (0) 521 977 940-10

Die Infor­ma­tion der BaFin basiert auf § 37 Abs. 4 KWG.