Bail-in Playbooks: Wie gut sind die Institute auf den Ernstfall vorbereitet?
(BaFinJournal) Bei den Bail-in-Playbooks deutscher Institute gibt es signifikante Qualitätsunterschiede. Das ergab eine Stichprobe, welche die BaFin im Jahr 2022 durchgeführt hatte. Danach waren einige Bereiche, wie etwa die Datenbeschreibung, gut ausgearbeitet. Bei den Offenlegungspflichten gibt es jedoch noch Luft nach oben. In Themengebieten, in denen die Untersuchung Schwachstellen aufzeigte wird die BaFin künftig bei der Abwicklungsplanung Prioritäten setzen.
Kommt es im Zuge der Sanierung oder Abwicklung eines Kreditinstitutes zu Verlusten, können die Gläubiger an den Verlusten beteiligt werden. Auf einen solchen Bail-in müssen Banken mit einem klaren Ablaufplan vorbereitet sein (sogenannte Bail-in Playbooks, siehe Infokasten). Während einige Institute sich schon seit einigen Jahren mit der Abwicklungsplanung befassen, gibt es auch mehrere, die erst vor Kurzem mit der Abwicklungsplanung begonnen haben (beispielsweise aufgrund einer angepassten Abwicklungsstrategie infolge von Wachstum). Dies ist jedoch nicht der alleinige Grund für die Qualitätsunterschiede. Die Stichprobe der BaFin ergab auch bei bereits fortgeschrittenen Instituten deutliche Unterschiede (siehe Abbildung 1).
Abbildung 1: Status Bail-in Playbooks nach Themenbereichen auf Basis des augenblicklichen Anforderungsstands
* Stichprobe fortgeschrittener Playbooks © BaFin / Eigene Erhebung
Auf einen Blick:Bail-in und Bail-in-Playbook
Bail-in
Der Bail-in ermöglicht der Abwicklungsbehörde, im Krisenfall die Inhaber relevanter Kapitalinstrumente (§ 89 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes – SAG sowie Artikel 21 der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus – SRM-VO) und sonstige Gläubiger (SAG § 90, Artikel 27 SRM-VO) an Verlusten zu beteiligen und das Institut zu rekapitalisieren. Institute und Abwicklungsbehörden arbeiten bei der Abwicklungsplanung Hand in Hand an der Planung aller für die Bail-in-Ausführung erforderlichen Schritte.
Bail-in-Playbook
Um die Durchführung des Bail-in der Praxis zu gewährleisten, entwickeln Institute Bail-in-Playbooks. Darin beschreiben sie, wie sie im Krisenfall einen Bail-in vorbereiten und in der Abwicklung umsetzen würden. Die Playbooks bilden alle internen und externen Maßnahmen ab, die ein Institut unternehmen muss, um die Anordnung der Abwicklungsbehörde wirksam umzusetzen. Die Handlungsfähigkeit des Institutes soll so sichergestellt werden.
Guter Arbeitsstand bei Themen mit bewusster Priorisierung
Bei der Anforderungserfüllung stach insbesondere die Beschreibung der Datenbereitstellung in den Playbooks positiv hervor (siehe Abbildung 1). Die Datenbereitstellung ist für den Bail-in besonders wichtig, da eine verlässliche und aktuelle Informationsbasis für die Umsetzung des Bail-in eine unerlässliche Voraussetzung ist. Die BaFin hat deshalb mit ihren Mindestanforderungen Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) schon frühzeitig Datenanforderungen konkretisiert. Das dort enthaltene nationale Bail-in-Datenmodell gilt auch für deutsche Institute im Zuständigkeitsbereich des Einheitlichen Abwicklungsausschusses (SRB). Die Fähigkeit diese Bail-in-Daten kurzfristig fehlerfrei zur Verfügung zu stellen, hat die BaFin in der Vergangenheit bereits bei den jährlichen Arbeitsschwerpunkten priorisiert. Etwaige Rückstände in diesem Bereich sind weiterhin bevorzugt zu beheben.
Ebenfalls positiv hervorzuheben ist die Beschreibung der externen Umsetzung des Bail-in in den Playbooks. Hierfür hatte die BaFin in enger Kooperation mit den involvierten Finanzmarktinfrastrukturen umfangreiche Prozesse und Vorgaben erarbeitet.
Wie sich zeigt, greifen die Institute die Prozesse in den Bail-in Playbooks auf und betten sie in ihre übergreifenden Vorgehensmodelle ein.
Ergänzungspotenzial beim Thema Offenlegungspflichten
Beim Thema Offenlegungspflichten besteht in vielen Bail-in-Playbooks noch Ergänzungspotenzial. Die Anforderungen an die vorausschauende Planung von Offenlegungsmaßnahmen in den Playbooks bezieht sich auf alle Finanzinstrumente im Sinne der Market Abuse Regulation (MAR). Die Institute stehen dabei vor der Herausforderung, das Spannungsfeld zwischen der MAR und der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM-VO) beziehungsweise des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes (SAG) adäquat zu berücksichtigen. Während die MAR eine möglichst hohe Markttransparenz fordert, verlangen SRM-VO und SAG ausreichend Zeit zur Vorbereitung einer Abwicklungsmaßnahme. Dieser Themenkomplex ist damit sehr diffizil.
Im Juni 2021 veröffentlichte die BaFin Leilinien zur Behandlung von Offenlegungspflichten im Kontext der Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen. Der Umgang mit Offenlegungspflichten im Rahmen der Krisenkommunikationspläne war auch eines der Themen des Country Day Crisis Communication der BaFin im November 2021.
Zweck und Inhalt der Analyse
Als Abwicklungsbehörde prüft und verbessert die BaFin die Abwicklungsfähigkeit von Unternehmen. Bestehen Abwicklungshindernisse, fordert sie die Institute auf, diese zu beseitigen. Grundlage hierfür ist die SRM-VO beziehungsweise das SAG.
Die BaFin beurteilt die Abwicklungsfähigkeit anhand von sieben Dimensionen. Die Erstellung von Bail-in-Playbooks ist Bestandteil der Bail-in-Operationalisierung (Prinzip 2.3). Sie stellt ein zentrales Element der Dimension „Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität“ dar.
Ein Bail-in-Playbook (siehe Infokasten) müssen alle Institute in Deutschland erstellen, für die im Falle einer Bestandsgefährung die Anwendung von Abwicklungsmaßnahmen vorgesehen ist. Die Pflicht besteht für Institute in der Verantwortung des SRB und in der Verantwortung der BaFin. Hierzu zählen deutsche Mutterunternehmen, sowie Tochterunternehmen in Deutschland, für die eine gruppeninterne Verlusttragung und Rekapitalisierung im Abwicklungsplan vorgesehen ist.
Die Analyse der Playbooks orientierte sich an der SRB Playbook-Guidance. Für die sieben Themenbereiche der Playbooks (siehe Infokasten) hat die BaFin jeweils mehr als 100 Prüfpunkte ausgewertet. Ziel war die Identifikation von Schwachstellen und Best-Practice-Beispielen. Dort, wo Schwachstellen gefunden wurden, sollen in Zukunft die Prioritäten der Abwicklungsplanung liegen.
Auf einen Blick:Sieben Themenbereiche der Bail-in Playbooks
- Governance
- Kommunikation
- Offenlegungspflichten
- Identifizierung von Instrumenten
- Bereitstellung von Daten
- Interne Umsetzung
- Externe Umsetzung
Ausweitung der Tests auf weitere Themenbereiche
Bail-in Playbooks beschreiben den theoretischen Ablauf eines Bail-in. Entscheidend für die BaFin ist aber, dass die Prozesse in der Krise praktisch umsetzbar sind. Flankierende Testzulieferungen (Dry Runs) von realen Bail-in-Daten der Banken mit anschließender Qualitätsprüfung sind deshalb ein zentrales Element der Bail-in-Operationalisierung. Dry Runs kündigt die BaFin den Instituten üblicherweise im Rahmen der jährlichen Arbeitsprioritäten an. Die konkrete zeitliche Planung erfolgt anschließend im Rahmen der darauf aufbauenden Arbeitsprogramme der Institute und in Abstimmung mit der BaFin. Praktische Testläufe der in den Playbooks beschriebenen Prozesse bilden eine wichtige Grundlage für Lernprozesse bei den Unternehmen wie auch bei der BaFin. Zusätzlich trägt es zu weiteren gemeinsamen Fortschritten bei der Bail-in-Operationalisierung und der Krisenvorbereitung bei.
Seit 2018 haben SRB und BaFin 25 Dry Runs für die Datenbereitstellung mit deutschen Instituten durchgeführt. In Zukunft werden Dry Runs auf weitere Teile der Bail-in Prozesse ausgeweitet. Im Fokus stehen dann die interne Auswirkungsanalyse sowie Prozesse der internen und externen Bail-in Implementierung.
Verfasst von
Roshan Bayer
Referat ABF 22 – Sparkassensektor/ Landesbanken
Steffen Hanne
Referat ABF 11 – Privatbanken 1
Marion Linck
Referat ABF 12 – Privatbanken 2
Dr. Daniela Rothe
Referat ABF 12– Privatbanken 2
Jördis Tertnig
Referat ABF 15 – FMI und besondere Geschäftsmodelle
Hinweis
Der Beitrag gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung im BaFinJournal wieder und wird nicht nachträglich aktualisiert. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Nutzungsbedingungen.
Quelle BaFin vom 27.02.2023
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