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BaFin veröffentlicht neue Hinweise für Anträge und Anfragen bei der Versicherungsaufsicht

Die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat neue Hinweise für Unternehmen veröffentlicht, die einen Antrag oder eine Anfrage bei der Versicherungsaufsicht stellen möchten. In Zukunft erwartet die BaFin, dass sich Unternehmen vorher intensiv mit den rechtlichen und insbesondere aufsichtsrechtlichen Fragen ihres Anliegens beschäftigen und diese Informationen an die Behörde weitergeben.

Diese Anpassung der bisherigen Verwaltungspraxis ist notwendig, da die Regelwerke Solvency II und EbAV II eine feinere, individuellere Anwendung der Regulierung erfordern. Dies hat dazu geführt, dass die Anträge und Anfragen der Unternehmen umfangreicher und komplexer geworden sind. Die BaFin muss diese nun für jedes Unternehmen individuell und unter Berücksichtigung der Proportionalität bewerten.

Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, müssen die Unternehmen ihre Unterlagen so einreichen, dass die wichtigsten Informationen deutlich erkennbar sind. Die Unterlagen sollten außerdem so strukturiert sein, dass sie auch für Dritte leicht verständlich sind. Für einfach gelagerte Fälle empfiehlt die BaFin, die ebenfalls veröffentlichte Tabelle zu verwenden und individuell anzupassen.

 

Quelle: BaFin vom 05.10.2023

 

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