BaFin konsultiert Merkblatt für einen Zuordnungsansatz
Die Finanzaufsicht BaFin hat den Entwurf eines Merkblatts für einen Zuordnungsansatz zur Konsultation gestellt.
Der optionale Zuordnungsansatz beschreibt, wie konkrete Kapitalanlagen bestimmten Finanzprodukten für Zwecke der Offenlegung zugeordnet werden können. Anwendbar ist der Zuordnungsansatz für neue Finanzprodukte von Lebensversicherungsunternehmen im engeren Sinne, Pensionskassen und Pensionsfonds, für die zusätzliche Angaben nach Artikel 8 oder 9 EU-Offenlegungsverordnung (VO-EU-2019/2088) offenzulegen sind. Im Vordergrund stehen Produkte der „klassischen Lebensversicherung“, die mindestens mit ökologischen und/oder sozialen Merkmalen beworben werden.
Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 9. Juni 2023 ausschließlich per E-Mail unter Konsultation-08-23@bafin.de entgegen.
Zusatzinformationen
Quelle: BaFin vom 26.04.2023
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