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Die Zahl der beantragten Regelinsolvenzen in Deutschland ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im August 2022 um 6,6 Prozent gegenüber Juli 2022 gestiegen.

Im Juli 2022 war sie um 4,2 Prozent gegenüber Juni 2022 zurückgegangen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verfahren erst nach der ersten Entscheidung des Insolvenzgerichts in die Statistik einfließen. Der tatsächliche Zeitpunkt des Insolvenzantrags liegt in vielen Fällen annähernd drei Monate davor. Außerdem bildet die Insolvenzstatistik nicht alle Geschäftsaufgaben ab, da Geschäftsaufgaben auch aus anderen Gründen beziehungsweise vor Eintritt akuter Zahlungsschwierigkeiten erfolgen können.

Im 1. Halbjahr 2022 haben die deutschen Amtsgerichte nach endgültigen Ergebnissen 7.113 beantragte Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 4,0 Prozent weniger als im 1. Halbjahr 2021. Die meisten Unternehmensinsolvenzen gab es im 1. Halbjahr 2022 im Baugewerbe mit 1.330 Fällen.

Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger aus den im 1. Halbjahr 2022 gemeldeten Unternehmensinsolvenzen bezifferten die Amtsgerichte auf knapp 8,2 Milliarden Euro. Im 1. Halbjahr 2021 hatten sie bei rund 31,8 Milliarden Euro gelegen, da mehr wirtschaftlich bedeutende Unternehmen insolvent wurden als im 1. Halbjahr 2022.

(Destatis / STB Web)

Artikel vom 12.09.2022