Änderung der Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Mikro-Depot-Richtlinie)
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Änderung
der Richtlinie
zur Förderung von investiven Maßnahmen
zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität
im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative
(Mikro-Depot-Richtlinie)
Vom 18. Januar 2023
Die Richtlinie zur Förderung von investiven Maßnahmen zur klimafreundlichen gewerblichen Nahmobilität im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Mikro-Depot-Richtlinie) vom 29. Januar 2021 (BAnz AT 17.02.2021 B6) wird geändert.
Nummer 7.2.1 – Einreichen der Projektskizzen (Stufe 1) wird wie folgt geändert:
„Einzureichen sind aussagekräftige Projektskizzen in deutscher Sprache. In der Skizze werden die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Förderung nach Maßgabe des Förderaufrufs beschrieben. Für Verbundvorhaben mehrerer Projektpartner wird eine gemeinsame Skizze durch die Verbundkoordination eingereicht.
Für das Auswahlverfahren werden Projektskizzen berücksichtigt, die in den Jahren 2021 bis 2022 jeweils im Zeitraum vom 1. März bis zum 31. Mai eingereicht werden. Weitere Auswahlverfahren können durch gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht werden.
Skizzen, die nicht fristgerecht eingehen, unvollständig sind oder die vorgegebenen Gliederungspunkte nicht beinhalten, werden im Bewertungsverfahren nicht berücksichtigt.
Zur Fristwahrung genügt die elektronische Übersendung der Skizze. Eine rechtsverbindlich unterschriebene Papierversion der Skizze einschließlich aller Anlagen ist jeweils spätestens bis zum 15. Juni des Jahres (Posteingang) nachzureichen.
Die Projektskizzen bestehen aus vier Teilen:
a)
Formular Projektblatt
Das Formular Projektblatt ist im Portal „easy online“ zu erstellen, inklusive der folgenden Dokumente elektronisch zu übermitteln und als unterschriebene Papierversion inklusive aller Anlagen dem beauftragten Projektträger zuzuleiten.
b)
Anlage 1
Den Unterlagen ist eine Beschreibung des Antragstellers und gegebenenfalls seiner Partner als Anlage 1 beizufügen. Die Anlage 1 hat einen maximalen Umfang von zwei Seiten (Schriftart Arial, 10 Punkt, einzeilig).
c)
Skizze
Es ist eine aussagekräftige Projektskizze im Umfang von maximal zehn Seiten (Schriftart Arial, 12 Punkt, einzeilig), einschließlich (bei Bedarf) kartographischer Darstellungen, Planskizzen, Fotos et cetera beizufügen (maximale Dateigröße 50 MB).
d)
Berechnung der THG-Minderung
Das ausgefüllte Excel-Berechnungsblatt zur Ermittlung der Treibhausgasminderung über die Wirkdauer ist der Skizze beizufügen. Die Vorlage dieses vorgegebenen Dokuments kann unter
https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/mikro-depot-richtlinie heruntergeladen werden.
Falls vorhanden, ist die Interessenbekundung der Kommune(n) zur Unterstützung des Projekts beizufügen. Die folgenden Gliederungspunkte und Inhaltsangaben der Skizze sind verbindlich einzuhalten.
1.
Ausgangslage und Projektziele
–
Zustandsbeschreibung, Handlungsbedarf zur Einrichtung des bzw. der – dezentral verteilten – Depots, Erläuterung der Standortwahl (beispielsweise durch eine Standortanalyse), Projektziele;
–
Kurzdarstellung des bestehenden Lieferkonzepts auf der letzten Meile und Beschreibung der dafür (bisher) eingesetzten Fahrzeuge; diese Voraussetzung entfällt für Markteinsteiger und Antragsteller, die das Mikro-Depot ausschließlich betreiben ohne selbst auszuliefern;
–
Beschreibung des zukünftigen Lieferkonzepts auf der letzten Meile und Beschreibung der geplanten bzw. resultierenden Änderungen bei den einzusetzenden Fahrzeugen;
–
bei Verbundprojekten ist darzustellen, worin die Vorteile (organisatorisch, ökonomisch, ökologisch etc.) eines solchen Verbundprojekts im Vergleich zur einzelnen Umsetzung je KEP-Unternehmen bestehen. Dies betrifft insbesondere die Klimaschutzwirkung des Verbundprojekts.
2.
Geplante Maßnahmen
–
Beschreibung der geplanten modellhaften Maßnahmen und deren inhaltliches und räumliches Zusammenwirken;
–
Erfolgs- und Nutzenindikatoren zur Bewertung der durchgeführten Maßnahmen;
–
Liste der geplanten Einzel-Maßnahmen (Investitionen).
3.
Erwartete Treibhausgasminderung, welche durch die Errichtung und den Betrieb des/der Mikro-Depots erreicht werden soll
–
Darstellung der Änderungen von Quell- und Zielverkehren und deren Beitrag zur Reduzierung weiterer verkehrsspezifischer Emissionen.
4.
Modellhaftigkeit, Übertragbarkeit, Verstetigungspotenzial
–
regionale Impulswirkung bzw. regionaler Vorbildcharakter des Vorhabens/Potenzial und zeitliche Perspektive für einen weitergehenden Umstieg auf kleinere, emissionsfreie Transportfahrzeuge auf lokaler/regionaler Ebene;
–
bundesweite Impulswirkung bzw. Strahlkraft: durch die Maßnahmen der Informations- und Öffentlichkeitsarbeit des Projekts angestrebte Sichtbarkeit und Vernetzung (auch Ausmaß und/oder Besonderheiten) sowie Übertragbarkeit auf das gesamte Bundesgebiet.
5.
Verfügbarkeit von Flächen und Gebäuden
–
Sachstand zur Flächen- und Gebäudeverfügbarkeit für die Errichtung des/der Mikro-Depots.
6.
Arbeits- und Meilensteinplanung (tabellarisch)
–
zeitliche Abfolge der geplanten Maßnahmen;
–
Planungsstand/Genehmigungsverfahren der Einzelmaßnahmen;
–
spezifische Meilensteine und Teilziele der geplanten Arbeitspakete;
–
Bauzeitenplan.
7.
Ausgaben- und Finanzierungsübersicht (tabellarisch)
–
Gesamtausgaben (Ausgaben aller geplanten Maßnahmen inklusive Herleitung der Kalkulation);
–
Eigenmittel;
–
Drittmittel;
–
beantragte Zuwendung;
–
beantragte Förderquote;
–
Berechnung der Fördermitteleffizienz als Verhältnis von beantragter Zuwendung und berechneter Treibhausgasminderung über die Wirkdauer;
–
Finanzierungsübersicht des Verbundvorhabens (falls zutreffend).“
Diese Änderung tritt mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Berlin, den 18. Januar 2023
Bundesministerium
für Wirtschaft und Klimaschutz
Im Auftrag
Berthold Goeke
Quelle: Diebewertung vom 15.02.2023
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