Achtung: Verpflichtender Verwendungsnachweis bei SAB Darlehen „Sachsen hilft sofort“
Achtung: Verpflichtender Verwendungsnachweis bei SAB Darlehen „Sachsen hilft sofort“
Wir laden Sie zu unserem Online-Seminar "Achtung: Verpflichtender Verwendungsnachweis bei SAB Darlehen „Sachsen hilft sofort“ am Mittwoch, den 24. Mai von 10:00 bis 10:30 Uhr herzlich ein. Mit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 vergab die SAB die zinsfreien Soforthilfedarlehen „Sachsen hilft sofort“ mit einer Tilgungsfreiheit von drei Jahren. Dieser Betriebsmittelkredit sollte den Unternehmen zur Deckung von Liquiditätsbedarfen infolge unverschuldeter Umsatzrückgänge aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und -Maßnahmen dienen. Laut den Bestimmungen in den Darlehnsverträgen muss bis zur Fälligkeit der ersten Tilgungsrate (regelmäßig im 2. Quartal 2023) ein Verwendungsnachweis bei der SAB eingereicht werden. Dieser Verwendungsnachweis ist auch Voraussetzung für den Erhalt des Tilgungszuschusses. Im Rahmen unseres Online-Seminars gehen wir näher auf die Berechnung des erforderlichen Liquiditätsengpasses ein und stellen Ihnen den vorgegeben Verwendungsnachweis der SAB vor.
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