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Die PIM Gold GmbH aus Heusenstamm schloss bis September 2019 mit Kunden Goldkaufverträge ab, teilweise mit Bonusversprechen. Das Bonus-Gold war dabei abhängig von der Dauer der gewählten Einlagerung. Vertrieben wurde diese Gold-Verträge über Vermittler und Berater überwiegend an Verbraucher-Kunden. Es kamen Zweifel auf, ob benötigte Menge Gold vorhanden war, um die vertraglichen Ansprüche der eingeworbenem Käufer zu erfüllen.

 

Eine kurze Chronologie:

2009 kommt die Idee auf, Gold an Verbraucher zu verkaufen und parallel dazu mit Goldhandel und Schmuckhandel Geld zu verdienen, so dass für die Verbraucher die Geschäftsbeziehung rentabel werden soll. Später wird insbesondere ein Vertragsmodell entwickelt werden, bei welchem sogar „Bonus-Gold“ erwirtschaftet werden soll. Das Unternehmen hieß zunächst PIM Handelsgesellschaft mbH, später PIM Gold und Scheideanstalt GmbH und später PIM Gold GmbH. In 2016 wurde der Vertrieb neu an die Premium Gold Deutschland GmbH (PGD) angegliedert.

2017: Ein Ehemaliger Mitarbeiter erstattet eine Strafanzeige; es soll Differenzen geben zwischen den Ansprüchen der Verbraucher und dem tatsächlich vorhandenen Vermögen bei PIM Gold. Das Ermittlungsverfahren zieht sich erst einmal in die Länge.

14.09.2019: Zwei Jahre später dann die Razzia - der PIM-Geschäftsführer Mesut P. wird festgenommen und bleibt in Untersuchungshaft. Gegen Julius L. wird ebenfalls ermittelt; er war der Geschäftsführer der PGD. Vermögenswerte werden beschlagnahmt. Damit werden die Gesellschaften zahlungsunfähig.

30.09.2019: Die Insolvenzeröffnungsverfahren über die Vermögen der PIM Gold GmbH und der Premium Gold Deutschland GmbH beginnen beim Amtsgericht Offenbach. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde jeweils derselbe Rechtsanwalt bestellt.

Herbst 2019: Der vorläufige Insolvenzverwalter vermisst mehrere Tonnen Gold. Eigentlich hätten drei Tonnen vorhanden sein müssen, um die vertraglichen Ansprüche der Kunden zu erfüllen. Zwischen 2009 und 2019 hätten rund 7500 Anleger für circa 550 Millionen Euro Gold kaufen und einlagern lassen sollen. Wahrscheinlich blieben mindestens 160 Millionen Euro an Ansprüchen von Anlegern offen.

01.12.2019: Die Insolvenzverfahren werden eröffnet, Insolvenzverwalter bleibt derselbe Rechtsanwalt.

Mai 2020: Die Staatsanwaltschaft erhebt eine 226-seitige Anklage gegen die beiden ehemaligen Geschäftsführer zum Landgericht Darmstadt. Der eine ist gelernter Industriemechaniker, der andere gelernter Florist. Der Vorwurf lautet im Wesentlichen auf Betrug; es sei ein Schneeballsystem betrieben worden. Später wird der Prozess zunächst gegen Mesut P. fortgesetzt. Es werden schließlich 90 Verhandlungstage daraus, 200 Zeugen werden vernommen.

August 2021: Die Stiftung Warentest (Finanztest) berichtet u.a. im Zusammenhang mit PIM Gold über fragwürdige Praktiken von Rechtsanwälten.

Oktober 2022: Der Insolvenzverwalter über das Vermögen beider Gesellschaften fordert Provisionen von ehemaligen PIM-/PGD-Vermittlern und Beratern aus den Jahren 2016 bis 2019 zurück. Im Schwerpunkt seien die Anfechtungen möglich, weil die eine Gesellschaft Provisionen für die andere gezahlt hat, die währenddessen bereits pleite gewesen sein soll. Dass die Anfechtungen erst jetzt (nach drei Jahren) erfolgen, läge an der Buchhaltung und ihrer Aufarbeitung.

13.12.2022: Das Landgericht Darmstadt verurteilt Mesut P. wegen Betruges und Geldwäsche zu einer Gefängnisstrafe von sechs Jahren und neun Monaten. Da dieser aber schon über drei Jahre zu erschwerten Bedingung in Untersuchungshaft gesessen hat, kommt er vorläufig auf freien Fuß. Nach den Insolvenzanträgen wurden letztlich nur 270 kg Feingold und 180 kg Schmuck gefunden.

Dezember 2022/Januar 2023: die Anfechtungsklagen des Verwalters werden den ehemaligen Vermittlern und Beratern zugestellt.

 

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